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che der Konsul ernannte, großentheils Offiziere, wahre Revolu-ti o n s-Trib u nale, jetzt im Dienste des Alleinherrschers.
Zwar erhob sich gegen solche Gewaltstreiche die Oppositioneiniger Rechtliebenden und Kühnen im Senate selbst, und mehrnoch im Tribnnat; jedoch ohne Erfolg. Vielmehr ward da-durch die Regierung zu gewaltsamen Schritten gegen die Natio»nalrepräsentatio» selbst gereizt.
Die Berathungen über das neue bürgerliche Gesetzbuchgaben dazu den näheren Anlaß. Bon aparte legte einen Ent-wurf dem gesetzgebenden Körper vor. Aber die freisinnigerenGlieder desselben tadelten heftig die der Freiheit feindseligen Be-stimmungen dieses Gesetzbuches, welches zumal die natürliche Fa,milienordnnng den Interessen der herrischen Staatsgewalt auf-opfernd ist. Der Konsul nahm zürnend den Entwurf zurück;(1802, 5. Jan.); aber nicht lange darnach wurden zwanzig Tri-bunen und sechzig Gesetzgeber durch ein sogenanntes „organi-sches Senatus - Konsult" anS der Liste beider Körper eliini-nirt, und hierdurch die Folgsamkeit derselben gesichert. Daherward auch das Gesetzbuch, später der ,,Code Napoleon" ge-nannt, hei dessen abermaliger Vorlage, nach umständlicher Be-rathung willfährig angenommen, und sofort als verbindlich pro«mnlgirt (1804, 24. Mär;).
Nicht nur das bürgerliche Gesetzbuch, auch Religion undKirche wurden mißbraucht zu Werkzeugen der Despotie. Bona-parte erschaute bloß jenes unter den katholischen Gebräuchen oderMißbrauchen, was Er — ohne eigenen Nachtheil — dem Papsteinräumen könne, und was dagegen Ihm, zum Frommen seinerHerrscherplane, von, Papst möge bewilligt werden. In diesemGeist ward ein Konkordat mit dem letzten unterhandelt, wo,durch Konsul und Papst einander gegenseitig gewährten, was kei-nem von beide» zustand, und einer dem andern die Freiheit'derKirche, die er hätte schirmen sollen, zum Opfer hingab und hin-wieder als Opfer empfing. Ein Ncitionalkoncilium war inParis eröffnet worden (2S. Juni 1801). Aber Bon apartezerriß es wieder (16. Aug.), um den Papst zu gewinnen, welcheres scheute. Hierauf wurde allen Bischöfen die Niederlegungihrer Stellen befohlen; die Ernennung der Erzbischöf« und