Band 
Vierter Band. Neueste Geschichte.
Seite
200
JPEG-Download
 

200

die Häfen Frankreichs und leiner Dundesstaaten gegen alle vonEngland oder von englischen Kolonien herkommenden Schiffe.

Gegen so ausschweifende Verfügung erließ England sofortzur Abwehr gleich barbarische Versandungen. Zwei „Kabinetts»ordres (vom 7. Jan. und vom 11. Nov. 1807) verboten allenHandel von einem französischen oder von Frankreichs Einfluß ab-hängigen Hafen zum andern; sie erklärten alle Küsten Frankreichsund seiner Bundesländer als blokirt, und alle dahin handelndenSchiffe, so wie alle Waaren oder Fabrikate solcher Länder, fürgute Prise.

Napoleon, ergrimmt über solche Erwiederung, steigertedurch einen neuen, von Mailand aus erlassenen (17.Dez. 1807),Beschluß die Strenge seiner früheren Dekrete. Jedes Schiff,welches die von England geforderten Bedingungen erfülle, wardals „denationalisirt," daher als englisches Gut und demPrisenrecht verfallen erklärt. Alle von brittischen Häfen oder Ko-lonien kommende oder dahin bestimmte Schiffe sollten gute Beuteseyn. Und auch hiermit begnügte die Wuth sich nicht. Spätererfolgten noch die kaiserliche» Dekrete von Trianon und vonFontainebleau (5. Aug. u. ä. Okt. 1811), wodurch alle Ko-lonialwaare» einer sogenannten Kvntinentalsteuer von 50 Prozentunterworfen, und die Verbrennung aller englischen Waarenverordnet ward.

Also ward, des Streites der Gewaltigen willen, aller fried-liche Handel zernichtet. England jedoch, den Handel der an-dern Welttheile besitzend, litt wenig dadurch; desto mehr aber dirübrigen Völker Europa's.

Das Kontiiiental-Svstem wurde auch in.Dänemark, ge-maß dessen zu Fontainebleau mit Frankreich geschlossenenBündnisses (31. Okt. 1807), dann in Rußland, welches sogarKrieg wider England erklärte (7. November), ausgeführt undselbst in Oestreich angenommen. Nur Schweden und diePforte — nebst Sicili en und Sardinien — verwarfen es;auch widerstrebte die Pyrenäische Halbinsel. Sonst aberfanden von Archangel bis in die Türkischen Gewässer diebrittischen Schiffe keinen befreundeten, keinen sie aufnehmendenHafen mehr.