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Zahlung einer Entschädigungssumme von 700 Millionen Frankenan die Mächte (wovon ein Viertheil zur besseren Befestigung der^-Grenzen gegen Frankreich bestimmt, aber bis heute meist »ochnicht dahin verwendet ward), und die Befriedigung der vielna-migen Ersatzforderungen von Unterthanen der verbündeten Mo-narchen, und auch der Bank von Hamburg. Daneben wardauch verfügt, daß ei» verbündetes Heer von 150,000 Mann fünfJahre hindurch (im Falle anerkannten Wohlverbaltens jedoch nurdrei Jahre) einen bestimmte» Bezirk vom französischen Gebietmit eimr Anzahl wichtiger Festen besetzen, und während solcherZeit von Frankreich — mit jährlichen 50 Millionen — besoldetwerden sollte. Hiernach ward ausgesprochen,«daß die Bour ko-nische Herrschaft als Gesetz des Auslandes fortbestehenmüsse; wiewohl nebenbei — höchst dankenswerth — die Heilighal-tung der Charte denBourbonen zur Verpflichtung gemacht ward.
Gleichzeitig mit diesem Hauptvertrag wurden noch zahlreicheNebenverträge unter den verschiedenen Hauptmächten geschlossen.
Endlich geschah, und zwar noch vor dem Frieden, die Zu-rücknahme der von den Franzosen in den verschiedenen Periodendes Revolutionskriegs geraubten Knnstschätze. Die DemüthigungFrankreichs war vollständig.
Also endete die Revolution. Damit aber nie wieder ihrSchlund gabnend steh öffne, schloßen die Sieger Napoleou's, dieMonarchen Rußlands, Oestreichs und Preußens, undzwar persönlich, ohne Mitunterschrift ihrer Minister, noch in Pa-ris anwesend, den „heilige» Bund" (26. Sept. 1815). Indein Eingang der Urkunde dieses, .in der Weltgeschichte einzige»,Bundes wird erklärt, daß die drei Monarchen, welche persönlichihn schloßen, in Folge der großen Ereignisse der letzten drei Jabre,die innige Ueberzeugung erlangt hätte», all' ihr Thun auf dieerhabenen Wahrheiten, welche uns die heilige Religion unseresHeilandes lehrt, gründen, und daher in der Verwaltung ihrerStaaten, so wie in ihren wechselseitigen politischen Verhältnissennur die Vorschriften der Gerechtigkeit, der christliche» Liebe unddes Frieden« sich znr Regel machen zu müssen. Daher würdendie drei kontrahirende» Monarchen, den Worten der heiligenSchrift gemäß, durch die Bande einer wahren und unzertrennll-