sehte, auch verbesserte und vervollständigte Chart». Alles diesesober geschah bloß durch die Liberalität oder Klugheit der ein»Zelnen Regierungen.
Die Verfassungen BaiernS, Badens und Würtem-bergs (in annäherndem Maße auch die großherzoglich hessischeund die nassa uische) athmen den reinen Geist des ächten, zeit-gemäßen Nepräsentativshstems. Ihren Urhebern gebührt dafürhoher Dank und Preis. Süd teutschland, wofern seine Völkerden Geist ihrer Charten verstanden, und wofern die Höflinge undMinister demselben sich zu befreunden vermochten, durste, diesenPunkt betreffend, selbst auf das stolze Britannien herabsehen. Auchsah man, troh der feindseligen Entgegenwirkung von Umständenund Menschen, bald die edelsten Früchte dem konstitutionellen Bo-den entkeimen, und noch herrlichere Hoffnungen — freilich garbald verdüstert durch hereinbrechende Gewitter — gingen auf überdem, vom Absolutismus befreiten und der Feudalität wenigstensdurch die Prinzipien ihrer Grundgesetze, wenn auch nicht durchden faktischen Bestand, entfremdeten repräsentativen Gemein-wesen.
Nord-Tentschland blieb hierin auffallend, ja fast kläglichzurück. Mit Ausnahme Weimar's, dessen Großherzog für seineliberalen Gewährungen die Herzenshuldigungen der Nation alswürdigen Lohn empfing, zeigte sich die Gebnrksstätte und auser-lesene Hcimath der kirchlichen Reformation nur wenig empfäng-lich für die politische, welche den Charakter des hentigen Ta-ges ausmacht, und dergestalt untheilhaft der Wohlthaten des 15tenArtikels. Nicht eben der Absolutismus — weil diesem diealten Bundesstände weit engere Schranken setzen als daS volkS-thümliche Repräsentativsystem — sondern die Aristokratie ver-wehrte ihnen den Eingang. Die Wiederherstellung oder Bekräf-tigung'der abgeschmacktesten, den Ansprüchen der Nation und demZeitgeist hohnsprechendsten historischen (d. h. früher historisch be-standenen, aber durch die neueste Geschichte bereits getilgten oderkechtsungiltig gewordenen) Formen und Gerechtsame sollte, nachbem eifrige,, Streben der Aristokratie, für die Verwirklichung dcS13ten Artikels gelten; ja es ward wohl dieser Artikel selbst, nachseinem schwankenden Wortlaut, von ihr als eine Waffe gebraucht