188 V. Abschn.: Anwdg. d. Hauptgleichgn. f. d. Zinseszinsg. d. Regiespesen auf Beispiele.
Spesen aus der ersten Periode 2845.37 fl. ö. W.„ „ „ zweiten „ 1690.00 „ „ „
Gesammtspesen 4535.37 fl. ö. W.
6. Baugrundwerthe am Ende der Bestandperiode (ßn + y).
Massivbau.
Der Endwerth beträgt nach Abschnitt III
1000 fl. ö. W.
Holzbau.
Die Endw r erthe betragen nach der ersten Periode 700 fl.
nach der zweiten Periode 800 fl.
Wird nach der Periode n für 500 fl. ein neues Grundstück beschafft und derRest von 200 fl. auf Zinseszins gelegt, so wachsen diese an auf
- 30
W = 200 X 103= 200 X 2.428= 485.00 fl. ö. W.
Diese Summe giebt mit dem Endwerthe des aus der zweiten Periode stammen-den allerdings nicht freien Grundes
485.00 fl.
800.00 „
1285.00 fl.
Massivbau.
Holzbau.
7. Gewinn aus den Grundwerthen.
Einkaufspreis 500 fl.
Endwerth 1000 „
Gewinn 500 fl.
Einkaufspreis 500.00 fl.Endwerth 1285 00 „
Gewinn 785.00 fl.
Holzbau.
(
8. Verschärfte Nachtwache.
i . _P_\ 52 (ßn+ y)
+ 52 X 100 J
0 + 52 X 100 ) “
1
X =
52
200 au,«
= 52 = 384b
= X •
Gleichung CXXXII