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Band I.
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188
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188 V. Abschn.: Anwdg. d. Hauptgleichgn. f. d. Zinseszinsg. d. Regiespesen auf Beispiele.

Spesen aus der ersten Periode 2845.37 fl. ö. W.„ „ „ zweiten „ 1690.00 „ „ „

Gesammtspesen 4535.37 fl. ö. W.

6. Baugrundwerthe am Ende der Bestandperiode (ßn + y).

Massivbau.

Der Endwerth beträgt nach Abschnitt III

1000 fl. ö. W.

Holzbau.

Die Endw r erthe betragen nach der ersten Periode 700 fl.

nach der zweiten Periode 800 fl.

Wird nach der Periode n für 500 fl. ein neues Grundstück beschafft und derRest von 200 fl. auf Zinseszins gelegt, so wachsen diese an auf

- 30

W = 200 X 103= 200 X 2.428= 485.00 fl. ö. W.

Diese Summe giebt mit dem Endwerthe des aus der zweiten Periode stammen-den allerdings nicht freien Grundes

485.00 fl.

800.00 „

1285.00 fl.

Massivbau.

Holzbau.

7. Gewinn aus den Grundwerthen.

Einkaufspreis 500 fl.

Endwerth 1000 „

Gewinn 500 fl.

Einkaufspreis 500.00 fl.Endwerth 1285 00 „

Gewinn 785.00 fl.

Holzbau.

(

8. Verschärfte Nachtwache.

i . _P_\ 52 (ßn+ y)

+ 52 X 100 J

0 + 52 X 100 ) “

1

X =

52

200 au,«

= 52 = 384b

= X •

Gleichung CXXXII