XII. Abschnitt: Schlussfolgerungen.
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5. Bei Betrieben, bei welchen die Feuergefahr weniger in der Construction(Bauweise des Objectes) als vielmehr in dem Betriebe selbst liegt, sinddie Prämiensätze für die Feuerversicherung des Objectes wenig voneinander verschieden.
In diesem Falle ergiebt der Massivbau die höheren Spesen, weilgrössere Werthe zur Versicherung gelangen.
6. Bei Objecten, bei welchen weder die Brandstiftung von aussen nochdie Brenngefahr von innen eine nennenswerthe ist, wird dem Holzbauwegen des geringeren Versicherungswerthes der Vorzug gebühren.
7. Bei Objecten, welche nur einer Brandstiftung von aussen unterliegen,wird möglicherweise ein hartgedeckter (feuersicher gedeckter) Holzbaudie geringsten Spesen verursachen.
8. Die Baugrundspesen und mit ihnen die Spesensummen wachsen mit derGrösse und dem Werthe der Grundstücke.
9. Die Baugrundspesen wachsen mit der Werthzunahme der bestandenenGründe.
10. Bei Gründen, welche im Werthe rasch anwachsen, kann der Holzbauaus dem Grunde dem Massivbaue weit überlegen sein, weil er leichtnach der ersten und jeder folgenden Vernichtung transferiert werdenkann. Eine Transferierung während der Bestanddauer des Holzbauesist mit geringeren Verlusten verbunden als dies beim Massivban derFall wäre.
11. Die Nothwendigkeit einer verschärften Nachtwache kann unter Um-ständen die Ersparnis an Spesen, welche der Holzbau im Gefolge hat,vollständig auf heben, ja sogar überwiegen.
12. Die Nothwendigkeit der Anlage besonderer Löscheinrichtungen ver-theuert unter Umständen den Holzbau so sehr, dass die durch ihn ver-ursachten Spesen jene des Massivbaues übersteigen.
13. Die zur Isolierung eines Holzobjectes nothwendigen Grundstücke könnenunter Umständen die Spesen des Holzobjectes dermassen erhöhen, dasssie die Spesen eines gleichen Anforderungen genügenden nicht isoliertenMassivbaues übersteigen.
13. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei Grundstücken, welche rasch imWerthe steigen, der Gewinn an diesen Grundstücken die eventuellhöheren Spesen (wie in Leitsatz 13 ausgeführt) wieder einbringt. Dieseunfreiwillige Grundspeculation darf jedoch dem Holzbau nicht zum Vor-züge angerechnet werden, wenn sie auch in die Calculation ein-bezogen wird.
15. Die Inventarversicherungsspesen wachsen und fallen mit den Objects-versicherungsspesen. Sie sind wesentlich abhängig von der Art desBetriebes.