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nur sollte dann der gegenwärtige Bund vorbehalten bleiben.Damit er recht zu aller Bewußtsein dringe, sollte er alle fünfJahre voll allen über 16 Jahre zählenden Bernern und Wald-stätteru neu beschworen werden.
Mit Rücksicht auf den bernisch-österreichischen Bund warenZürich und Luzern nicht Inbegriffen. Um die beiden Orte dochheranzuziehen, sollten die Waldstätte die Hülfsmahnungen ver-mitteln. Von Glarus und Zug war nicht die Rede, da diesewieder ganz unter österreichische Herrschaft zurückgekehrt waren.Die landläufige Annahme, daß 1353 der Bund der VIII altenOrte geschlossen worden sei, ist deßhalb ungenau.
Bern hatte dabei noch seinen besondern Zweck. Die freiheit-lichen Regungen der Waldstätte wirkten ansteckend auf ihre Nach-barn jenseits des Brünigs. Das konnte ihrer Herrschaft Bernwenig behagen und um solches zu verhindern, war das besteMittel, mit deil Waldstätten sich zu verbinden. Diese durftennun die Oberländer nicht mehr, wie es geschehen war, unter-stützen. So diente der Bund mit den Waldstätten den Zürcherndazu, deil Adel darniederznhalten, und gleichzeitig den Bernern,demokratische Gelüste zu ersticken.
Einstweilen gelangte der neue Bund nicht zu voller Geltung.Der österreichische Bund ging vor. Noch im folgenden Jahr 1354waren die Berner verpflichtet, Oesterreich gegen Zürich Heerfolgezu leisten. Aber innerlich hatten sie mit Oesterreich gebrochenund die Herzoge thaten das ihre, um den Bruch vollständigzu machen.
Herzog Rudolf, Urenkel Rudolfs von Habsburg, ein un-ruhiger Geist, habsüchtig und ehrgeizig, gedachte die frühere Stellungseines Hauses im Westen wieder zu gewinnen. Kaiser Karl IV.,sein Schwiegervater, mit dem er gerade gut stand, gestattete ihm,die Pfandschaften von Haste, Lausten und Gümminen einzulösen,er übertrug ihm sogar die Reichsvogtei über Bern, Solothurnund St. Gälten. Rudolfs Wunsch ging nach dem Besitz der ganzen