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Erster Band.
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Fernere Unterhandlungen wegen Neucnburg.

Nach langem Zanken brachte dann endlich die Tagsatzungden Entwurf einer Erklärung zu Stande, welcher den 4. Hor-nung durch die Gesandten von Zürich und Lucern dem Am-bassador übergeben wurde. Alle Orte, außer Bern, das nocheinige Veränderungen verlangte, hatten zu derselben gestimmt.

„Kund und zu wissen sei durch dieses Gegenwärtige, da die drei-zehn löbl. Orte und Zugewandte der Schweiz vernommen haben,daß Se. königliche Majestät von Frankreich ihren Unwillengeäußert hat über die Stadt und die Grafschaften Neuenburgund Valangin und was dazu gehört seit dem letzten Nachfolge-und Belehnungsgeschäft, indem ihnen wirklich der Handel mit derGrafschaft Burgund untersagt wurde, und daß sie noch größereUnannehmlichkeiten könnten zu erwarten haben, wodurch dieRuhe, welche die Schweiz durch die Gnade Gottes bis jetzt ge-nossen hat, getrübt und erschütiert werden könnte, so haben diegemeldeten löbl. Kantone, zu Baden in außerordentlicher undallgemeiner Tagsatzung versammelt, nicht umhin können, diesender Stadt und den Grafschaften Ncuenburg, Valangin unddazu Gehörigen begegneten Vorfall zu Herzen zu nehmen undauf die Mittel zu denken, welche die sanfte Ruhe im Vater-lande beibehalten könnten, und da sie sich erinnert haben, daßSe. königliche Majestät zu wiederholten Malen sich gütigst aus-gesprochen hat, daß Sie der löbl. Eidgenossenschaft ihre Ruheund Sicherheit nicht vergönne und daß Sie geneigt sei, Allesabzuwenden, was sie stören könnte, so bitte sie, aus Besorgniß,daß ein so nahes Feuer sie selbst ergreifen könnte, sehr ergebenstSe. Excellenz, daß es ihr gefalle, durch ihre vielvermögendenBemühungen seiner allerchristlichsten Majestät es genehm zumachen, daß Sie in Folge des Wohlwollens, das Sie immer

-') Bd. VIII. S. 266 und 268.

") Archiv in HcriSau. Bd. VIII. S. 166.