Band 
Erster Band.
Seite
292
JPEG-Download
 

292

Buch I. Kapitel M.

katholischen Konferenz schlugen sie es zwar noch aus; aberSchwyz, welcher Kanton durch die Anhänglichkeit der FamilieReding an Frankreich auch an das Interesse dieses Reichs vor-züglich gebunden war, entschloß sich dann zuerst zu der obbe-meldten Anerkennung, gegen Vergütung von zwei rückständigenund einer laufenden spanischen Pension, und bald durch die näm-lichen Vortheile und einige Geschenke an die einflußreichstenMagistraten bewogen, folgten die übrigen katholischen Orte, mitAusnahme von Freiburg, diesem Beispiel. * 2 )

. Schon im Brachmonat 1701, nachdem der französische Am-bassador das erste Schreiben der gesammten Eidgenossenschaftzurückgestellt hatte, entwarfen die katholischen Kantone ein neuesBeglückwünschungsschreiben an den König von Frankreich; abererst in Folge dieser neuen Aufforderungen der Gesandten vonFrankreich und Spanien erließen die Orte Lucern, Uri, Unter-walden, Zug, katholisch Glarus, Solothurn und katholisch Appen-zell den 2. März 1702 ein Schreiben an den König von Spanienund den 10. April an den König von Frankreich, welches siedem Ambassador beischlossen, welcher den 16. April darauf ant-wortete. 43 )

Auf der gewöhnlichen Jahresrechnung im Heumonat 1702bezeugte man dem französischen Ambassador, daß man sich mitder königlichen Erklärung wegen der Sicherheit des schweizerischenBodens, die er damals eingab, nicht begnügen könne, und batihn nochmals, den Bischof von Basel auch in die Neutralitätaufzunehmen; auch beschloß man, in der ganzen Eidgenossenschaftdie Hochwachten und die Feuerzeichen aufzustellen. 44 ) Diesesschien um so nothwendiger, da die Feindseligkeiten in den Nieder-landen und am Rhein schon begonnen hatten und man nicht

-2) Waldlirch II. 739. Analyse du Mémoire etc. Bd. 0. S. 3.

•») Beilage Nro. II. 12

Eidgenössische Abschiede in Zürich. Tom, 82.