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Buch 11. Kapitel ».
Grafen von Trautmannsdorff vom 29. Mai, aas Baden da-tirt, mit welchem er diesen Ständen sein Kreditiv, welches erdurch die Reichskanzlei von Sr. kaiserlichen un) katholischenMajestät erhalten hatte, mittheilt und ihnen Kunde giebt, daßsie nicht gestatten könne, daß der gefürstete Reichsabt von St.Gallen mit beiden löblichen Ständen und seinen aufrührerischenUnterthanen sich in einen Vergleich einlasse, der zum Nachtheilder kaiserlichen und Reichslehenrechte gereichen könnte. Es ver-sehe sich also sein gnädiger Herr, daß die beiden Kartone baldden Ruhestand herstellen werden, widrigenfalls er mtschlossensei, in Kurzem ernstliche Verordnungen dagegen e'gehen zulassen. Schon den 3. Brachmonat erließ er aus Wadshut einneues Schreiben, worin er die Unruhen in der Shweiz be-dauert, sie vor den Täuschungen Frankreichs warnt and seineVermittlung anerbietet. I63 )
Den 1. Juni 1712 trafen zu Langenthal von Zirich dieHerren Bürgermeister Hs. Jakob Escher und Statthalte: Ulrich,von Bern aber die Herren Schultheiß Willading, Secke'meisterSteiger, Rathsherr Abraham Tscharner und Heimlicher llothein, welche nach abgestattetem Gruß sich ihre Instruktionen mit-theilten. Da sie auch solche zu ihrer großen Freude gleichlai-tend fanden, so beriethen sie sich darüber, wie sie sich bei dnvorhabenden Unterhandlungen benehmen wollen, und vereinigte»sich über nachstehende Punkte:
Daß die freie Verbindung zwischen beiden Städten offen be-halten werde, durch Abtretung der eroberten Städte und Län-der, sonderheitlich von Mellingen und Bremgarten, sammt ei-nem Striche Landes, der an das zürcherische und Bernergebietgrenze.
Daß in den gemeinen Herrschaften sowohl in geistlichen als
,<s ) Bd. VIII. S. 300 und 310.