Band 
Zweiter Band.
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Buch II Kapitel II.

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wieder einzutreffen. Die Gesandten der zwei Städte willigtenunter der Bedingung ein, daß sie sich auch Vollmacht gebenlassen wegen Abschaffung der Mißbrauche in den gemeinen Herr-schaften und Beobachtung durchgängiger Gleichheit, sowohl inReligions- als Polizeisachen und in Besetzung der Ehrenstellen,Ämter und Dienste. Auch sollen sie den Abt von St. Gallenvermögen, einen Bevollmächtigten zu schicken, welches Alles siezu beobachten versprachen. ,7 °)

Den 11. Brachmonat berichtete der Kanzler Püntiner ausWaldshut dem Abt von St. Gallen, daß der SchultheißSchweizer von Aarau aus dem kaiserlichen Gesandten melde,es sei wenig Hoffnung zum Frieden, weil die zwei Städte einenguten Theil der gemeinen Herrschaften sich allein zueignen, dieübrigen aber nur unter solchen Bedingnissen zurückgeben wollen,daß sie despotisch darüber verfügen könnten; die st. gallischenLande wollen sie nicht zurückgeben und fordern große Entschä-digung. Der kaiserliche Ambassador erwarte in 3 Tagen Be-richte aus Wien.

Den 13. Brachmonat meldet der Kanzler Püntiner wieder:Der französische Ambassador habe in Erfahrung gebracht, daßdie zwei Städte folgende Forderungen machen werden:

1) Es sei nicht mehr um das Toggenburg allein zu thun;sie begehren

2) die alte Landschaft für die Kriegsunkosten.

3) Solle der Fürst von eidgenössischen Tagen ausgeschlossensein.

4) Die katholischen Orte sollen das mailändische Kapitulatund den Bund mit Savoyen, der Abt den Bund mit dem Kai-ser ausliefern.

-">) Bd. IV. S. 318—32«.