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Zweiter Band.
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Ultimatum von Zurich und Beru. Lkît

Ämtern der beiden löbl. Ständen Zürich und Bern vorauszu überlassende Distrikt vergrößert werde und nun vonLu-nkhofen bis Fahrwangen sich erstrecken solle.

2) Solle ein löbl. Stand Bern in allen gemeinen Vogteienfür ein mitregierender Ort angenommen und eingesetztwerden.

3) Soll die Stadt Rapperschweil mit ihrem Hof und was da-zu gehört, nebst, dem Dorf Hürden, den beiden StädtenZürich und Bern überlassen werden.

4) Solle der in obbemerktem Frieden vom 18. Juli schon auf-gehobene und zernichtete Landesfrieden von 1531 von den5 katholischen Orten ausgeliefert werden.

Mit dem Zusätze, daß die 5 katholischen Orte helfen sollen,Mittel und Weg anzuweisen, daß die Toggenburger und andereStreitigkeiten mit dem Fürsten von St. Gallen mögen in Gütebeigelegt und befriedigt werden.

Die katholischen Orte wollten noch wegen Hürden marktenund dafür auf einige Rechtsame im Thurgau verzichten; diezwei Städte aber erwiederten, daß sie von ihrer obigen Erklä-rung nicht nur nicht abgehen, sondern wenn sie nicht angenom-men würde, auch nicht mehr daran gebunden sein wollten. DieGesandten von Appenzell machten noch den Vorbehalt, daß durchdie Aufnahme Berns in die Mitregierung des Rheinthals ihrStand in seinen Rechten nicht sollte benachtheiligt werden.

Die 5 Orte willigten nun in die von Zürich und Bern vor-geschlagenen Bedingungen; nur behielt sich der Gesandte vonSchwyz wegen der Abtretung von Hürden noch die Ratifikationseiner Obrigkeit vor, da er keine Vollmacht habe, etwas vondem Territorium des Kantons abzutreten. Er zweifle aber sowenig an der Ratifikation, daß deßwegen dennoch der Friedens-traktat könne ausgefertigt werden.