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Willen, Fug und Macht expresse Vorbehalten, dieser allein zureeiproeirlichen Schuz und Schirm aufgerichtete Bündniß kei-neswegs hinderlich seyn solle: sondern so oft auf erheischendenNothfall von ein oder andern Seiten die angedingte Mann-schaft erfordert und verlangt wird, verbinden sich hiemit beydeTheile, dieselbige ohne einige Ausnahm und Weigerung vor-stehender maßen alsobald erfolgen zu lassen.
Dessen zur wahren Urkunde haben Namens Jhro Kaiser!.Maje. Ihr Exell. der Hochgebohrne Herr Herr Frantz Ehren-reich des Heil. Röm. Reichs Graf und Herr von und zu Traut-mansdorf, der Zeit Kaiser!. Botschafter in der Eidgenossenschaft;und dann Namens Ihr Fürstl. Gnaden, Decan und Kapitel desStifts St. Gallen die Herren Fidel Freiherr von Thurn undGeorg Wilhelm Rink von Baldenstein Ihr respective Gräflichund Freiherrlich anerbohrne Pittschaft Hierfür gedruckt und miteignen Händen unterzogen. Gleichwohl alles auf allergnädigsteund Gnädige Ratification Ihrer Allerhöchsten und Hohen Herrenund Principale» zu Baden den 28t-n Monats July 1702. Jahrs.
(L. 8.) Franz Ehrenreich Graf und Herr zu Trautmannsdorfrc.
(L. 8.) Fidel von Thurn.
(L. 8.) Georg Wilhelm Rink von Baldenstein.
Zu wissen seye hiemit: daß obwohlen das Fürstl. Stift undGotts Haus St. Gallen bey dem «lato zwischen Ihr Kaiser!.Majet., und demselben Fürstl. Stift errichtete Defensions Tractatsich nicht weiter dan um abfvlgung dreitausend Mann obligatund verbindlich gemacht. Dieweilen jedoch aus gewissen Erheb-lichkeiten Ihr Exel. der Kaiser!. Botschafter Hr. Franz Ehren-reich Graf und Herr von und zu Trautmannsdorf an die Fürstl.St. Gallische Herrn Deputirte gesonnen, die expression aufviertausend Mann zu thun, daß diesers seiner Exell. hierinenwillfährig erschunen, gleichwohl in dem Verstand und mit derBeding, daß Hochgemeldtem Stift in realitate Höher nicht denn