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hätte, deroselbigen aber bey so gestalten Dingen misten, und cr-manglen mäße, auch ins künftig deroselben wenig, oder nichtszu verhoffen hat, das Stift auch Hier vor mit einer Kaiferl.Gnade anzusehen, und wiederfahren zu lassen. Übrigens dan,und vor das künftige aber sollen und Wollen Wir KaiserLeopold, dafern Uns oder Unserm Löbl. Erz-Haus erwähnterMayländischer 8tado bleiben und gelassen werden möchte, demStift St. Gallen vor alle dahin habende Ansprache um seinenAusstand vollständige 8atislaotion und geben; oder da
derselbige Stado wieder alles verhoffen in andre Hände gerathenmöchte, den künftigen Besitzer mittelst des Friedens-Schlusses zuErstattung erwendter Satisfaction anzuhalten und zu verbinden;auch zuvor die Investitur- nicht erfolgen laßen, bis die völligeausrichtung an gedachter des Stifts Ansprach geleistet und be-zahlt sein wird. Und demnach etwelche Lantones diesen Abtritvon dem Osprtulat zu grossem empfinden wirklich aufnehmen,und mit der Zeit noch höher aufnehmen werden, auch hierauserfolgen möchte, daß Wir Leodegarius Abt Decan und Conventin unsern Landen und Herrschaften, auch Rechten und Gerechtig-keiten unter solchem oder anderm Verwand angefochten, gekränktoder beschädigt wurden;
Solchen Falles versprechen Wir Kaiser Leopold als Ertz-Herzog zu Oesterreich vor Uns und unser Nachkommen das Stiftund Gottshaus St. Gallen in allweg zu schützen, zu schirmenund zu erretten, mit unserm Ansehen und Rath, auch wirklicherund thätlicher Hüls, je noch erfordere und Begehren deffelbigen,und gestaltsambe der fach angesehen Wir Uns hierzu nichtallein gegenwärtig in Wirklichkeit obligieren und verbinden,sondern als Römis. Kaiser von des Reichs wegen schuldig undgehalten wissen, erhelle des Stifts St. Gallen Land und Leutals unser und deö Reiches eines jeweiligen Fürsten und PrelatenLehen vom Reich Schutz und Schirrn zu leisten.