4) Biß diseren Heutigen Noch Mittag vmb 4 Uhren die pässvndt Posten an der schindelegj, Hürden vnd dem Hurdcrfelldt,sambt dem Schlooß Pfeffikhon (Jedoch diseß Letstere mit Vor-behallt Jhro Fürstl. Gnaden zuo Einsidlen Habenten Rechten)abzuotretten, vnd Vnseren Trouppes zuo besezen, übergeben.Waß die ein Quartierung der Trouppes, vnd darreichung derViotualion, vnd langen fuoters betrifft, so hat man sich ver-glichen, daß selbige so Vihl Möglich, ohne beschwährung deßLaut Mans, vnd vmb Leydenliche billiche bezahlung eingerichtvnd abgefollget werde.
5) Die 3 Ehrliche Pfandt Männer, so dem Lobl. StandtSchwytz zuo Ernambsen, vnnd abzuoordnen überlassen, sollenmit der ratification deß Instruments abgelifferet werden.
6) Die Herren Deputierten von Schwytz erklähren sich ihreGarnison auß Rapperschwyll außzuozüchen, auch Niemandenweder Zuosatz, noch andere Zuofuohr durch ihr Landt dahinzuo bringen, in kheineày weis zuo gestatten, sondern solchesvon vnseren Trouppes besetzen zuo lassen. Darüber sie aberumb sich mit übrigen von Anderen Lobl. Ohrten darin liegendenCommemlanten, Trouppes, vnd burgerschafft freund Eydtgn. zuogleichen bereden zuo khönnen, biß Vff Morgenß zuo Mittagvmb 12 Vhren, einen anstandt, vnd Termin verlangt, welcherihnen dahin verwylliget worden, daß zwahren biß zuo bemellterzeit, die fcinthättlichkheiten sollen eingestellt, Noch selbiger aber,fahlß die Von übrig Lobl. Ohrten darin in besatzung liegendeCommendant vnd die Bürgerschaft sich nit zuo gleichen verstehenwollten, sie ihre darin habende trouppes vnverweillt außzicchen,vnnd weder der Statt noch Garnison auf einicherlcy weiß as-sistées zuo leisten, olld Vorschub zuo thuen, Vnserseitö aber dieseintthättlichkheit mit allem gewallt möge fortgesezt werden, vnndallso ein Lobl. Standt Schwyz sich hierin ihrer nicht beladen,und sie von disem Tractat gäntzlichen außgeschloßen sein.