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Zweiter Band.
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ratification biß Morgens zuo Mittag vmb 12 Uhren gleichmessigEinzuoliffern. Wir aber Versichern, das weder von bemelltenOhrten aus, noch sonsten Niemandt der Ihrigen Von denVnsrigen olkcnàiert, Iscàicrt, noch einicherley weis bcschedigetwerden, zuo Mahlen diser gantze tractat auff dem zuo Arauwtractcranden ftidenß-schluß beruohen soll, dessen zuo wahrerbestettigung etc. etc.

Actum in dem Schloß Wetteschwpll den 1. Augusti 1712.

XLYI.

Endlicher Frieden zwischen den zwei Städten Zürich undBern und den 5 katholischen Orten.

Den 8. und 11. August 1712.

Aus dem Abschied der Taglerstung zu Aarau. Im zürcherischen Staatsarchiv, im ge-heimen Schrank Nr. Il, S. 1. Zn dem Band der appenzellischen Urkunden von1700—1750 beigebunden.

Kund und zu wissen sey hiemit männiglich: demnach unterm18. jüngst hingelegten Heumonaths zwischen denen Lobl. StändenZürich und Bern an Einem, danen Luzern und Uri am anderenTheil wirklichen ein Fried abgeredt und verglichen in ein In-strument versaßet, von derselben Herren Ehrengesandten Kraftvon Ihren Herrn und Oberen empfangener Gewalten allseitigunterschrieben, und mit dero Pittschaften verwahret worden, da-malen aber Lobl. Stand Schwyz, Unterwalden und Zug solchverbrieftten Frieden nicht annehmen noch belieben wollen, dero-wegen dann durch solchen Anstand die Sachen bekannter Maßenin noch mehrere Thätlichkeit und leidige Kriegsübung verfallen,daß darüber hin aller Lobl. XIII und zugewandter Orten derEidgenoßenschaft Herren Ehrengesandte sich frischer Dingen in