Band 
Zweiter Band.
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1) 1 Die Bezahlung dreyer verfallenen Pensionen , samt derStudendten Personen für die Jahre 1713, 14, 15.

2) Zwey ausständigen Zinsen von den Königl. Caution» vomobligatorischen Akt dc anno 1689; Jeder Zins bringt 9040Franken 12 ß 11 Häller.

3) Die restierende Capitalien und Zinsen von denen be-wußten Contraoten der Hrn. Meister und Tschachlp.

4) Ihr, Mhrn. Ehrengesandten, werdet darob und daran seyn,wan Ihr Excel, trachten aus zu fertigen, daß derselbe Traktatum 500 Väffely gemehret, und anstatt 1500, hiesiger Stand2000 Vässely von nun hin jährlichen zu beziehen haben werde,beynebend auch kräftig anzuhalten, daß auch ins Künftig, inBeziehung des Saltzes hiesiges Orth, wie leider geschehen,nimmer mehr gehemmet werde, sondern nach Einhalt desAuthentischen Traktats mit Jhro Mstt. das Saltz, unter waßUrsach und pretext, es seyn konte, nicht Hinterhalten, sonder je-weilen verabfolge, und dessentwegen ein Königlicher authentischerAkt zugestellt werde, zudeme weiterö anzuhalten, und darob unddaran zu seyn, daß die 1300 Charge» Pension Saltzes jährlichrichtig, dem Sitz nach, unter Mghrn. Räth, 60ger, und 200,nach proportion laut Konigl. Versprechung durch Ihre Excel,den galischen Hrn. Ambas. de Puysieux, nach Inhalt dessenSchreibens sub. 2t™ Aprilis 1703, bezahlt und distribuiertwerdend, gleich dem Französischen Sitzgeld.

5) Einen sonderbaren Versicherungs Akt trachten auszuwürkenzu beharrlicher Genießung der Eidgenoss. Privilegien in Sonder-heit der Comniercie, und Ansehens unserer Käß-Kaufleuten undanderer und zu Folg des ewigen Friedens-Pundt de anno 1663,und vielfältigen Konigl. vecreten etc., und daß das Connner-cium, diesem nach, frey seye, und unter keinem pretext ge-hemmet werde, noch einiche Hinternuß dieß Orths erfolgen mögenoch solle.