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Selbigen nach übermachtem bericht dj nöthigen vollmachten zuempfangen, jn deßen Solle dißeres daß haubt Geschafft nichtstcken, und wollen Sie gebetten haben, diße Ihre Eidgnöß. besterMeinung eröffnete gedankcn keineswegs zu ungut auszudcüten;
Wan dan dj anständigkcit erforderet daß wir Jhro Exc. Hr.Amb r über Sein verlangen entsprechen sollen, haben wir fürgut angesehen, Jhme durch vorgemeldte beide Hr. Statt Schreiberverdeüten zu laßen, daß wir alle äußert Friburg (wie Er danbereits von den Ehren Gesandten deßen Selbst Seye verstän-diget worden) mit Vollmacht versehen anbej selbigen zu ersuchen,daß deßen ohngeachtet Jhme belieben mochte, mit der Negotiationfortzufahren; Welche dan währender session hinterbracht, daßJhrv Exe. antworthlich vernemmen laßen, gleich wie Ihre zwey-jährige und jezmahlige arbeit, iederzeit zum besten der Catholi-citet gerichtet geweßen, also Sie geneigt seje, mit der Handlungfortzuschreiten, ohngeachtet dj Friburg. Hr. Ehren Gesandtenannoch nit bevollmächtiget, mit dem fehrneren beisaz, daß glcich-wohlen Sie von den Essential xnneren, So dem könig würklichüberschriben, und von den Lobl. orthen angenommen, nit wohlabweichen fönten ;
Hierauf haben wir dj auf der Luzernischen Eonlerentz ver-faßte Memorialien nachmahlen vor uns genommen, über Selbigeund über Jhro Exe. deß hr. Amd- bestgemeinten lezten Diacours,wie auch was zu restitution und Sicherheit der Cath. Ständenweiters vorzukehren, sonderlich auch wegen dem durchzug derKönigl. Volkeren, zu Schüzung deßen Landen, und hilff seinerverPündteten, wie besorgendem ohngemach und inconvenienzienvorzukommen sein möchte, unsere gedanken sorgfältig wallen,hierüber ein Memoriale aussezen, und selbiges nächst begehrungeiner Audienz Jhro Exc. überreichen zu laßen;
Welche uns übermahlen zugesagt, und wir von Jhro Exe.mit verbindtlichsten Expressionen deß Königs Gnädiger Affection