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dem Am Rynischen und Meyfdjeu Regiment befunden, Ihrerrnkständigen bezahlung halben bestens gedenken, und derselbenanligenheit Jhme rccornmandiercn wolle; wir haben aber besterbefunden, daß eins nicht mit dem anderen vermischt werde, son-deren mann Sich deßenthalben zuvor bej dem Spannischen Hr.Potschaffter anmelden solle;
Wir sind auch auf die gedanken gefallen, Jhro Exc. wegenabthüyung der mißbrauchen und contraventionen So von dennenEidgn. Hohen Officieren Selbst, dennen Reglementen zuwider,eingeführt worden, ein Memoriale zu überreichen; indemm unsaber bedunket, daß dennen Eidgn. Lobl. Ständen vielmehr, alsJhro K- Maj. zustehe, hierin fahls df nöthige remedur zu ver-schaffen, als haben wir es darbej bewenden, und gegenwärtigesdem Abscheid wohlmeinlich beifüegen laßen, daß sinnige Lobl.Orth, welche hohe officiers in dem dienst haben, selbige zu ge-nauwer Vollziehung der Reglementen zu halten, oder aber wid-rigenfahls in dj gebührende Correction zu ziehen Sich ange-legen sein laßen wollen;
Man dan Jhro Päbstl. Heiligkeit, nachdem Jhro, dj von denLobl. Cath. Orten seith dem lezteren krieg in dem Vattcrland,empfangene widrige Meinung durch einen wahrhaften gegenbe-richt benommen worden, Jhro Königl. Mas. daß Interesse ge-meldter Cathol. Orthen mit einer vätterlichen affection recom-mandiert, als haben wir eine anständigkeit zu sein ermeßcn,höchst gedacht Jhro Päbstl. H. ein gezimmendes dank Schreibenim nammen gesummter Cath. orthen, und Republ. Wallis ab-zugeben , und darmit unsere anligenheit fürbas anzurecomman-dieren, und weilen hr. Comte de passionej seine officia zugutem der Catholicitet, mit bestgemeintem Gaffer, bekandtermaaßen angewandt, als haben wir Ihnen in berührtem Schreibensein Lob zu geben, nit vergeßen;