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6 .
Frankreich solle die Cath. Eidgnoßschafft in ewigen Schuznehmen, gleichsam als einen Theil seines Reichs auch etwelchendero Bischoffen zu ihren alten Prætensionen verholffen seyn solle.
7 .
Nicht weniger auch der Kayser als einen Theil seines Reichssie beschüzen und in beständigem Frieden zu erhalten helffen solle.
8 .
Kaiser und König sollen durch ihre vielmögende Patrocinau-tien bey Jhro 'Mbst. H. für die Cath. Cantonen auswürken,daß Ihnen aus übersiüßigen Güteren etwelcher Clösteren, undanderen geistlichen Stifftungen (sowol in Ihrer als der Refor-mierten Bottmäßigkeit) einiche mannhaffte Portion zur Hilff undBeysteür jährlichen appliciert werden möge.