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wirkliche Beweis, und leider hat die Folgezeit gelehrt,daß Ungewohnhcit des Kriegs, Altersschwache und Man-gel an Besonnenheit, viel öfter als eigentlicher Verrath,fast unglaubliche Unglücksfällc herbeiführen *).
*) Wenn Eickemeier in seiner Denkschrift jeden Einfluß auf dieEntschlüsse des Gouverneurs ableugnet, und sich als völlig pas-siv darstellt, so ist dies so natürlich, daß man darauf kein Ge-wicht legen kann; wohl aber darauf, daß General Gymnich inder angeführten Schrift eines auf die Übergabe Bezug haben-den Gutachtens oder Rathes seines Platzingenieurs durchausnicht erwähnt. Unmöglich kann dieß auf der Furcht beruhen,durch eine solche Entschuldigung seine Autorität zu compro-mittiren, denn die ganze Rechtfertigungsschrift compromittirtihren Verfasser ohnedies genug. Eben so bedeutsam erscheint,daß die Angabe Eickemeiers (S. 10Z. 105. 107.) „er sei indem nach der Aufforderung gehaltenen Kriegsrathe nicht be-fragt worden, sondern nur Protokollführer gewesen, und dieseaus den churmainzischen Generalen von Gymnich, von Rüdt,Graf Hatzfeld, von Buseck, von Kodolinsky, von Faber, vonStutzer bestehende Versammlung habe einstimmig die Übergabebeschlossen," keinen Widerspruch gefunden hat; da doch, alsdie Denkschrift im Jahre 1798 erschien, höchst wahrscheinlichnoch mehrere dieser Herren am Leben waren, und gewiß eingroßes Interesse hatten, etwanige Unwahrheiten darin aufzu-decken. — Wem übrigens diese Auseinandersetzung zu kleinlichdünkt, der erwäge wohl, daß die Pflicht des Geschichtschrei-bers, die Wahrheit zu erforschen, da am dringendsten wird,wo es darauf ankommt, die Begründung einer brandmarken-den Beschuldigung zu untersuchen. ^ ,