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Katharina II. von Russland : August der Starke - Kurfürst von Sachsen, König von Polen ; Papst Alexander VI. ; Karl Leopold - Herzog zu Mecklenburg-Schwerin ; Ludwig XIV. - König von Frankreich
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Wie freudlos, geistesarm und lebensfeindlich nimmt sichneue Lehre in der Form aus, die sie in dem mecklenburgi-schen Lutheranismns augenommen hatte! Und was für jammer-volle Gesellen waren dabei diese arroganten Heilsverkünder! Dieeinen führten, nach dem Zeugniß der Zeitgenossenein wahresLandstreicherleben", andere kümmerten sich nur um ihren Pfarr-acker, ihre Kühe und Schweine, die sie persönlich zum Marktetrieben, viele hatten keinen blauen Dunst vom Katechismus undkonnten kaum lesen und schreiben, und alle fast mißbrauchtendie Kanzel, um ein paar Pfennige mehr zu verdienen, znr Air-kündigung von öffentlichen Anzeigen wo ein Haus zu ver-kaufen sei, eine Kuh sich verlaufen habe in s. w.

Teufel imd Heven. Die abscheulichste Rolle aberspielten die lruhcrischen Pfaffen in den Hexenprozessen, dieseit der Einführung der Reformation in Mecklenburg arif ganzentsetzliche Weise überhaud nahmen. Gerade der dunkelste Punktin Luthers System, seine Teufelslehre, fand in den finsterenFanatikern Mecklenburgs die begeistertsten Anhänger. Nichtgenug, daß sie bei der Taufe aus den neugeborenen Kindernden bösen Höllengeist austrieben, verfolgten sie den armen Sa-tanas auch sonst auf Schritt und Tritt. So verwirrt warendie Köpfe des Volkes durch das beständige Fluchen und Wetternder Priesterschaft gegen den Teufel, daß der abergläubische Sinnin den alltäglichsten Erscheinungen sein höllisches Werk undHexerei und bösen Zauber sah.

JmJahre15k2 erschien eine Polizciverordnung, laut welcheralles Zaubern, Beschwören und teufelisch Wahrsagen mitFeuer gestraft werden sollte". Nun lohten überall die Scheiter-haufen auf, und Hunderte, wenn nicht Tausende unschuldigerWesen fielen dem grausigen Wahn zum Opfer. Pfaffen,Juristen, Polizisten waren einig darin,daß", wie derRostocker Professor Godelmann sich ausdrückt,die Obrigkeitauch nicht den geringsten Grad des Aberglaubens (!) oder derHexerei ungestraft lassen müsse".

Da ward eine verbrannt, weil sie zu schön, eine andere,