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Denkschrift über die Neuenburger-Frage 1856
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Niemals ist eine politische Bewegung mit so vielOrdnung und Leichtigkeit ausgeführt worden; niemalshaben sich die Resultate davon evidenter herausgestelltund sind schneller erlangt worden. Das fremde Element,welches der Vereinigung der Bürger und jeder wirklichenVerbesserung im innern Staatshaushalte hindernd imWege stand, ist entfernt worden, und die Nation hatdadurch ihre Freiheit wieder erobert. An die Stelle derAntipathie und der Opposition, welche die oberste Bun-desbehörde bei den neuenburgischen Regenten fand, sindVerehrung und aufrichtige Ergebenheit getreten.

Wenn daher je ein Regierungswechsel rechtmäßig war,so ist es unstreitig der neuenburgische vomJahr 1848.

Niemand wird sich wundern, daß die Schweizer vorallem auf den Nationalwillen, als den beßten undheiligsten Rechtstitel sich berufen, indem dieser die recht-mäßige und fundamentale Basis ihres politischen Gebäudesbildet. Wie sie den stillschweigenden oder offenen Willens-ausdruk in Beziehung auf eine monarchische Regierungehren, so fordern sie/hinwieder die gleiche Achtung fürdie von ihnen gewählte Regierungsform.

Sie schäzen sich glüklich , auf die vorn Kaiser Napo-leon III., bei Eröffnung der legislativen Session dergroßen Staatskörper am 29. März 1852, ausgesprocheneDoktrine sich berufen zu können.

Die erste Garantie für ein Volk (sagte er)besteht in dem Rechte, eine Regierung wäh-len zu können, die ihm gefällt (ovnvwut)."

Dieses Recht wird bei den Nationen nicht nach derZahl ihrer Einwohner und nach der Größe ihres Landesabgemessen. Obgleich in enge Gränzen eingeschlossen,bildete Neuenburg seit Langem einen souveränen, für