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Denkschrift über die Neuenburger-Frage 1856
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99
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selben lesen, sondern alle auf die Schweiz sich beziehendenStipulationen von den Jahren 1814 und 1815 im Zu-sammenhange studiren.

Schon der Vertrag vom 30. Mai 1814 erklärte imArt. 6, daßdie unabhängige Schweiz sich selbstregieren würde". In demselben war die Gränzezwischen Neuenburg und dem Departement <lu Oout^ imInteresse der Vertheidigung der Schweiz bereinigt.

Die am 20. März 1815 in Wien gegebene Erklä-rung hat folgende Fassung:

Tie Mächte, welche berufen sind, zu Erfüllung dessechsten Artikels des Pariser Vertrages, vom 30. Mai1814, durch ihre Dazwischenkamst die Verhältnisse derSchweiz festsezen zu helfen, überzeugt, daß dasallgemeine Interesse zu Gunsten der schweizerischenEidgenossenschaft die Anerkennung einer immerwähren-den 'Neutralität erheischt; und gesinnt, durch Rüker-stattungen und Ueberlassungen von Landesgebiet, ihrdie für die Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit und fürdie Handhabung ihrer Neutralität erforderlichen Mitteldarzubieten, .

erklären:

daß, sobald die schweizerische Tagsaznng zu denin dem gegenwärtigen Vergleich festgesezten Bedingun-gen ihre Zustimmung in guter und gehöriger Formwird ertheilt haben, eine Urkunde ausgefertigt werdensoll, welche von Seite aller Mächte die Anerkennungund Gewährleistung der immerwährenden Neutralität,der Schweiz innerhalb ihrer neuen Gränzen enthalten