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jahrabend um: so liegt im Ehebette blos eiu Gipsabguß odereine zweite Auflage neben ihr, die der vorige Körper von sichdarin gelassen und in welcher kein altes Blatt der alten mehrist. Was soll nun eine Frau, wenn der Kubik-Jnhalt desVrautbettcs und der des Ehebettes so verschieden sind, vonder Sache denken? — ich meine, wenn z. V. ein ganzes weib-liches Konsistorium (z. B. die Frau Konsistorialpräsidentiu,die Viceprästdcntin, die Konsistoriälsekretärin) nach 3 Jahren anfdem Kopfkissen ein ganz anderes männliches Konsistorium antrifftals das aufgelöste war, das die Ehe versprach: was soll eineFrau da anstellen, die, wenn's eine Konsistonal-Hälfte ist, rechtgut weiß gunlsuris? Sie, sag ich, die es hundertmal über demEssen gehört haben muß, daß eine solche Entweichnng dcSmännlichen Körpers eine verfluchte Lösliche Veranlas-sung oder llossrtio iimlitiosn ist, die sie von ihren Ehepflich-ten ganz losknüpfet — und es kann vollends eine solche Stroh-wittwe gar Lutherum <io ouusis Iimtrliuonii gelesen habenund sich daraus entsinnen, daß er einer böslich Verlassenennach einem oder cineni halben Jahre eine neue Ehe nicht ver-beut. Sich in besagte neue Ehe zu begeben, wird offen-
bar die erste Pflicht und Absicht einer solchen Verlassenensein; da aber der neue «stierende Ehemanns-Körper nichtsfür den fortgedünsteten kann: so wird sie eS, um ihn nichtzu kränken, ohne sein Wissen und ohne Rachiucht thun, wenner etwan auf der Börse ist — oder auf dem Katheder — oderauf der Messe — oder zu Schiffe — oder hinter dem Ses-sionstisch oder sonst aus.
Inzwischen ist der Mann kein Narr, sondern so viel hater von der Physiologie allemal innen, daß auch die Frau ih-ren Körper eben so oft als ihre Mägde tausche; mithin brauchter auf nichts zu passen. Nov. 22. v. 25. reicht ihm das Rechtder Ehescheidung schon, wenn sie eine Nacht von ihm gelau»