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XVII.
Bitte, mich nicht durch Geschenke armzu machen.
^Geschrieben 1811 s
28enn es so fort geht mit Schenken, so ist's bald um denarmen Bitt- und Briefsteller dieses gethan. Es wurde näm-lich in den königl. baierschen Staaten das auswärts bisherzu wenig bekannte Postgesetz gemacht, daß alle nicht über-große Paquete, auf welchen der Werth nicht steht, z. V.Bücher, ohne Weiteres der Briespost gegeben werden *). Ausdiesem Gesetze entsteht nun zuweilen, daß z. B. entfernteSchriftsteller, welche mich mit ihren Werken überraschen wol-len, unh sie deshalb frankiert auf der fahrenden Post mirzuschicken, mich durch Auslässen des geschriebnen Werths aufeine andere Weise überraschen, indem die Werke sich an derGränze in das Felleisen begeben, so daß der gute Empfängerfür ein frankiertes Buch etwa» so viel, wie für 50 unfran-kierte Briefe auf einmal bezahlen muß; ordentlich, als obich schon früher Recht gehabt hätte, Bücher nur dickere Briefezu nennen. Diese Einnahme von Geschenken könnte man,wie die Banko-Bücher die ihrige, gut unter dem Namen
') Uebergroße nimmt die fahrende Post auf, und um den bil-ligsten Preis.