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Zur Charakteristik der deutschen Rechtswissenschaft : Eine akademische Rede / von D. Carl Friedrich Gerber
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'und nur dem deutschen Volke ist dieser Sieg über denGeist des Alterthums vollständig gelungen.

Hiernach kann die Stellung der Bearbeiter des ein-heimischen Rechts nicht zweifelhaft seyn. Es handelt)sich jetzt nicht mehr um die Abwehr jener gewaltsamen^Unterdrückung des deutschen Rechts durch ein unver-standenes , mit roher Willkühr aufgedrängtes fremdesRecht, es handelt sich nicht mehr um die zu ihrer Zeitvollständig berechtigte Opposition der Germanisten gegendie Romanisten; sie muss in unsern Tagen eben so sehrverspätet erscheinen, als eine in die Gegenwart verlegte' Türkenpredigt. Vielmehr wird die Aufgabe allein diesein, den Schatz jener hohen juristischen Bildung, wieer eben charakterisirt wurde, auch für die Entwicklungdes deutschen Rechtes dienstbar zu machen, und die ausunserem eigenen Volksleben hervorgegangenen Rechts-ideen in gleicher Weise auszudenken, damit sie zu demWerthe des Nationalen den Werth der geistigen undwissenschaftlichen Ebenbürtigkeit erwerben.

Ich darf jetzt dahin zurückkehren, wovon ich aus-gegangen bin. Ich wollte darstellen, wie in Deutschland auch die Rechtswissenschaft allmälig zu einem Gebietegeworden ist, das gleich den anderen Wissenschaften

eine unmittelbare Einwirkung des deutschen Geistes zu-

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lässt. Unsere Jurisprudenz ist nicht mehr blos ein Wissen