192 Alte Kirchengesch. 2. Per. German. Kirche. I. 313—800.
nationale Selbständigkeit und ihren väterlichen Glauben. Nach einerReihe von Schlachten und gebrochenen Friedensschlüssen hoffnungslosentschlossen fie sich endlich s804) mit den Franken ein Volk zu werdenund für die jenseitige Seligkeit Leu Zehnten zu zahlen. Die westphälischenBisthümer wurden als Zwingburgen der Kirche aufgerichtet. Mit Blutgeschriebene Gesetze wehrten jedem Rückfalle zu heidnischen Sitten?) Erstnachdem die Sachsen durch Schwert und Kreuz unterworfen waren, sahKarl d. Große seine Schöpfung gesichert.
tz. 138. Untergang des germanischcn>Heidenthums.
Die Deutschen waren gewohnt andre Götter neben den ihrigen anzu-erkennen. daher sie Gaflfreunden leicht zugestanden, daß ihr Christus einGott sei. War ihnen auch der Glaube an einen gekreuzigten Gott nichtunerhört: so hielten fie doch Christus, seine Apostel und Mönche für feigeLeute, bis der Klerus selbst kriegerische Sitten annam und Sagen vonritterlichen Heiligen sich bildeten. Ein keckes Erheben über die vaterländi-schen Götter und alleiniges Vertraun auf eigne Kraft, das besonders vonnordischen Helden ungescheut und ungerügt ausgesprochen wird, war auchdem Christenthum nicht unmittelbar günstig: beweist aber, daß dieGlau-benskraft der alten Religion bereits wankte. Eine mächtige Priesterkastewar nicht vorhanden, und nicht in einem solchen prieflerlichen Adel bei denOdhinsverehrern. sondern in den verschiedenen politischen Verhältnissen,unter denen das Christenthum an einzelne Volksstämme gebracht wurde,ist die verschiedene Kraft des Widerstandes begründet.^) Die väterlicheReligionruhte allein auf der Zustimmung freier Völker. Der ganze geistigeGehalt des römischen Reichs, sonach auch seine Kirche, erfüllte sie mit Ehr-furcht. Das Beispiel der Westgothen bewies, daß der Christengott auch einGott der Kraft und des Sieges sei. Was der Volksglaube von der Götter-dämmerung weißagte, das wurde durch das Christenthum auf eine mildereund schönere Weise erfüllt. Während der griechische und römische Volks-geist sich das Christenthum nur als etwas Fremdartiges im eignen Unter-gänge aneignete, fand das Gemüth des deutschen Volks erst im Christen-thum seine Entwickelung. Daher die Deutschen, wo sie frei und siegreichwaren, das Evangelium leicht gewähren ließen?) Doch erhebt sich zu-weilen auch rührende Klage über den Untergang der Götterwelt.°)
Cap. II. Die gesellschaftliche Verfassung der Kirche.
Planck, Gesch. d. kirchl. Gesellschaftsverf. B. II. A. L. Eichhorn, deutsche Staats- u.Rechtsgesch. 5. A. Gött. 843. B. I. I. Grimm, deutsche Rechtsalterthümer. Gött. 828.hüllmann, Urspr. d. KVcrf. d. MA. Bonn 831. G. Waitz, deutsche Vcrfassungsgesch.
Krodo zu Harzburg. Halberst. 827. b) Luxitututio äs xurtib. suxonlue. u. 789.sValtsr, torxiis suris 6srin. T. II. x. 104. Mit Comment, b. Aoinäers x. 23.)
a) Dgg : Leo, Gesch. d. ital. Staaten. Hmb. 829. B. I. S. 35 st. b) C. Hegel,Einfuhr, d. Chrstnth. bei d. Germanen. Brl. 858. o) Grimm, Mythos S. 4. Uhland,Thor. S. 223.