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Kirchengeschichte : Lehrbuch zunächst für akademische Vorlesungen / von Dr. Karl August Hase
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Cap. VII. Griech. Kirche, h. 269. Türken-Herrschaft. 375

Kreise des Erzbischofs von Nicäa, des Platonikers Cardinal Bessarions-s- 1472s statt, der eine verzweifelte Sache seit der Synode von Florenzverlassend, durch sein Interesse für die Noth des Vaterlandes und seinersüchtigen Kinder bewies, daß er nicht ein Überläufer, sondern ein Mittlerzweier Völker und Geisterreiche sei?)

ß. 269. Untergang des griechischen Reichs.

Nech Phranza, Ducas u. a. Ornsivs, lureo OiLeoia. Las. 584. k. I. v. Hammer,Gesch. d. osman. Reichs. Pesth 827 ff. B. I. S. 509. B. II.

Verlassen vom Abendlande wurde das n eue Rom nach einem letztenruhmvollen Kampfe am 29. Mai 1453 von den Türken erstürmt und dieSophienkirche zur Moschee entweiht. Im Peloponnes verblutete sich dasGeschlecht der Paläologen sl460). Die Komnenen hofften vergeblich durchdie Übergabe von Trapezunt s1462s sich zu retten?) Noch kämpfte einchristlicher Held in Epirus, Scanderbeg, welcher imJslamzu den höch-stenWürden erzogen, spät zum Christenthum heimkehrte. Epirus befreite,über 20 Jahre der ganzen osmauischen Macht widerstand, und endlichmehr erdrückt als besiegt wurde s1466s?). Seine Alba n esen geriethenin ein treuloses Mischwesen zwischen Christus und Mohammed. Nur dieMainotten und die Diebe in den Gebirgen blieben freie Christen.Der Eroberer Constantinopels Mohammed II gab den Überresten desgriechischen Volks eine milde Knechtschaft mit Freiheit des Glaubens. Derauf sein Gebot erwählte Patriarch Gennadius überreichte ihm dasGlaubensbekenntniß der morgenländischen Kirche, in der Allgemeinheit,in welcher sich das Christenthum dem Islam gegenüber aufstellt?) DieChristen behielten die Hälfte ihrer Kirchen, bis am Anfange des 16. Jhh.der Sultan Sel im ihnen davon nam, soviel er wollte. DerPakriarch,als hoher Staatsbeamter vom Sultan bestätigt oder entsetzt, mit einerstehenden Synode von Bischöfen und Notabeln als seinem Rath und Ge-richtshof. ward der meist eingekaufte Vertreter und Bürge des hellenischenund bulgarischen Volks. Die Justiz in Civilsachen. insgemein auch überkleinere Vergeh», kam an die bischöflichen Gerichte, zwar nur schiedsrich-terlich. doch durch Excommunication und Volksfitte gesichert?) Die grie-chische Kirche, niedergebeugt wie ihr Volk. übernam den Beruf, ein un-glückliches Volk zwar noch weiter auszusaugen. doch auch zu trösten, undseine Eigenthümlichkeit auf schönere Zeiten zu bewahren.

ch L. Lrnäini, äs vitA st iet>. Zestis Hess. kom. 774. 4. h. Hase, Bkffarion. sHall.Encykl. B. IX.s

a) äallmerager, Gesch. d. Kaiserth. Trapezunt. Münch. 827. bjllaiinnsLarlotiirs,4s vita deor- Oastrioti I. XIII. Xigenl. 537. k. zu ermäßigen nach Eiööon u. Ham-mer. c) ll. Dtto, Gennad. Konfession. Wien 864. Big. Zts. f. hist. Th. 856. H. 3.Gast, Symbolik d. griech. K. Brl. 872. G. Eeili, Daist. d. Rechtszustandes in Grie-chenland während d. türk. Herrschaft. Hdlt. 835.