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Kirchengeschichte : Lehrbuch zunächst für akademische Vorlesungen / von Dr. Karl August Hase
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Neue Kirchengesch. 6. Per. I. 16481877.

Vater ins Angesicht zu widersprechen, waren unmittelbar vorher abgereistmit dem gegenseitigen Versprechen, nur nach gemeinsamer Berathungwerter zu handeln. Im äußersten Gegensatze zu den Gedanken dieser Zeithatte das Papstthum verhängnißvoll seinen kirchlichen Höhenpunkl er-reicht?) Nach diesem Selbstmorde des Concils hat ein Überrest desselbennoch unthätig fortbestanden, bis es am 20. Oct. auf angemeßnere Zeitvertagt worden ist. 2. Am Tage nach Aufrichtung des vaticanischen Idolhat Napoleon Preußen den Krieg erklärt, in dessen Folge die französischenTruppen aus dem Kirchenstaat gezogen werden mußten um den eignenHeerd zu vertheidigen. Als Rom hierdurch offenstand für Italien, sah sichVictor Emanuel zu einem übermächtigen Heerzuge gedrängt. Die Regimen-ter des Papstes waren in Rom versammelt, konnten aber gegenüber einerwiderwilligen Bevölkerung nicht an eine ernsthafte Vertheidigung denken.Die Kanonen bewirkten rasch eine Bresche in der Mauer Aurelians, undnach einer bloß militärischen Convention zog das Heer Italiens am 20.Sept. ein in seine glorreiche, wie sehr auch unbequeme Hauptstadt. Umdie Eroberung in eine Form Rechtens zu bringen, ward eine Volksab-stimmung beliebt, bei der in Rom über 40000 Stimmen sich zum König-reich Italien bekannten, 46 dagegen; ähnlich in andern Städten desKirchenstaats. Der König hätte den um den Vatican versammelten Stadt-theil jenseit des Tiber gern dem Papst überlassen: aber wie dieser die Handnicht bieten konnte zu einem Vergleich, so zogen auch die Bewohner derOsouiira sS. 208) fast einmüthig zur Wahlurne. Das Garantiengesetzs13. Mai 71) sicherte dem Papst zur vollen Unabhängigkeit seiner geist-lichen Gewalt die Stellung eines souveränen Herrn mit dem Recht Ge-sandte zu empfangen und zu senden, eine Leibwache zu halten für seinePaläste, Vatican, Lateran und Villa Sän Gandolfo, völle Immunität,mit einer Jahresrente von 2225000 Francs. Jene Rechte hat Pius alssich von selbst verstehend fortgeübt, die Jahresrente von dem Raubstaatanzunehmen verweigert, und der aus allen Weltgegenden her fortquellendePeterspfennig hat ihm möglich gemacht für die große IHinilia seiner Ge-treuen im Vatican und auswärts zu sorgen. Auch die geistlichen AnstalteninRom und vor derStadt blieben zu seiner Verfügung. Nur auf die zahl-reichen römischen Klöster ist das italienische Klostergesetz übertragen wor-den s1873)i doch so daß die Klostergebäude nur allmälich je nach demBe-dürfniß theils der Regierung theils der Stadtverwaltung in Beschlag ge-nommen und Häuser für die Ordensgenerale, welche vor Alters in Romihren Sitz hatten, ausgenommen wurden. Die Staatsgewalt hat in derDurchführung von Cavours Spruch, bei dem Aufgeben alles Einflussesauf die Erziehung des Klerus, auf die Wahl der Bischöfe, selbst auf denSchutz der ihr zugeneigten Pfarrgeistlichkeit, allmälich Gelegenheit gehabtzu bemerken, daß im Wiederaufkommen katholischer Interessen vor den

i> Der Papst u. d. Concil v. Janus, Lpz. 889. I. hergcnröther, Anti-JanuS. Freit.870. I. llemkenr, die Unregelmäßig!, u. Unfreih. d. Concils. Münst. 871.