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Neue Kirchengesch. 6. Per. I. 1648—1877.
ligengeistmeffe entzog. Der Bischof von Lüttich versagte in den Freimau-rern den Liberalen die Absolution s1837j?) Das leidenschaftliche Treibender Missionen erregte alle Elemente des Staats wider einander s1838j.Andererseits entstand eine Verbindung von sich Gelobenden, um nichtsterbend dem Gericht des Klerus zu verfallen, mit Ausschluß alles Kirch-lichen nur sich unter einander die letzte Liebe und Ehre zu erzeigen sSoli-äuirssj. In denKammern schwankte die Majorität und hiernach traft derparlamentarischen Regierung kam das Ministerium bald an die Liberalen,die auf die Bildung der Städte gestellt den Staal für eine durchaus welt-liche slaiHiisj Anstalt erklärten, bald an die katholische Partei, die mäch-tig ist grade durch das demokratische Wahlgesetz, das dem Landvolk ent-scheidenden Einfluß gibt. Unter der Herrschaft dieser Partei war das Wohl-thätigkeitsgesetz, welches den Einfluß derselben unübersehbar zu machendrohle, vom Ministerium eingebracht, von denKammern angenommens1857s: aber ein so einmüthigerGegensatz derSkädte erhob sich dagegen,bittend und drohend, daß König Leopold auch sein Recht dagegen ein-setzte. Dieser protestantische König hat in großer Umsicht verstanden mitbeiden Parteien zu regieren, ihre Macht an einander ermäßigend , undbeide stimmten zusammen in der dankbaren Feier des Vierteljahrhundertsseiner Regierung s21.Juli56, s- 1865j.°) In den Wahlen s. 1870 hatdie katholische Partei gesiegt; auch nicht verstimmt durch den BankerotLangrand, der da lehren wollte das Capital zu christianisiren. Die städti-sche Bevölkerung klagte, Belgien sei die Kapuzinerherberge für ganz Eu-ropa geworden, und der Staat fast aufgezehrt von der Kirche.
H. 442. Wicderaufrichtung der deutschen Kirche.
Neueste Grundlagen d. teutsch, kath. KVerf. in Actcnst. Stuttg. 821. Nachtr. in Va-ters Anbau. B, II, S. 61. Minch, Conc. B. II. Orolle-hülshoff, KRecht. Münst.828. B. I. Weser stz 394, Ist B. II. Schund s§. 461) B. II. 8. v. Sichel, d. Recht d.Staats bei d. Bischofwahlen. Bonn 8/3.
Eine deutsche Kirchenverfassung kam auf dem Wiener Congreß nicht zuStande.^ In Sachsen wurden bei der geringen und zerstreuten AnzahlKatholiken ihre Kirchenverhältnisse durch Landesgesetze geordnet, welcheim Großherzogthum gegen die Beschwerden des Generalvicariats zu Fuldas1823j, im Königreich, bei aller Gunst und mit Aufname eines aposto-lischen Vicars, gegen die Mißbilligung der Curie s1827j leicht behauptetwerden konnten?) Anderwärts siegte die Rechtsansichr, daß die Kirchen-versafsung im Vertrage mit Rom zu ordnen sei. Die Curie vermied, durcheine Verhandlung mit dem deutschen Bunde eine deutsche Nationalkirchesich begründen zu lassen. Baiern trennte sich zuerst und schloß 1817 einConcordat, das doch erst nach Feststellung der Landesrechte sReligions-
<i) ir.ctatiist. eae. 1837. S. 22. Brl. KZ. 841. ds. 7. cj 3, Ibolllsson, 1a Lstgi-(gas soasla läZire äs I-sop. I. InhZe 855-8. 4 7?.
cst Rlübcr: übrs. d. dipl. Verh. d. W. Congr. Abth. III. S. 458 u. Acten d. W.Congr. B. I. H. 2. S. 23. B. IV. S. 316. ist Aklenst. ü. d. Verh. b. kath. Glau-bensgenossen im K. Sachsen. Drsd. 831. A. AZ. 824. ds. 138 ff. 825. dl. 86.