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Kirchengeschichte : Lehrbuch zunächst für akademische Vorlesungen / von Dr. Karl August Hase
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694 Neue Kirchcngcsch. 6. Pcr. I. 16481877.

kauft von 1834 nur insoweit befolgen zu können, als sie dem Breve von1830 gemäß sei. Deßhalb zur Einstellung seiner Amtsthätigkeit vergeb-lich aufgefordert, ward er am20.Nov. 37 verhaftet und nach der FestungMinden gebracht, indem ein Ministerialerlaß ihn beschuldigte, sein Wortgebrochen, die Gesetze untergraben und unter dem Einflüsse zweier revo-lutionären Parteien die Gemüther aufgeregt zu haben. Gregor XVIprotestirte schon am 10. Der. gegen die an der Kirche geschehene Gewalt-Ibat. verherrlichte das Märtyrerthum des Erzbischofs und verwarf die un-rechtmäßige Umgehung des Breve v. 18304) Der preußische Gesandte.Bunsen . erklärte die Maßregel gegen den Erzbischos nur für einen vor-übergehenden Act der Selbstverthcidigung und erkannte den Papst alsRichter, ^) der aber vor jeder Verhandlung die Wiedereinsetzung des Erz-bischofs forderte. Beide Mächte wandten sich in urkundlichen Darstellun-gen ihres Zwiespalts an die öffentliche Meinung?) Als freiwilliger Sach-walter des Erzbischofs fiel Görres im alten Groll gegen Preußen denProtestantismus und den preußischen Beamtenstaat an.") auf der andernSeite wurde der Streit aufgefaßt als ein Kampf deutscher Freiheit undrömischer Herrschaft. Alle vorhandene Elemente der Unzufriedenheit ver-sammelten sich eine Zeitlang um den Kirchcnstreit. Die Stimmung deskatholischen Volks am Rhein und in Westphalen bezeugte sich in einzelnenGewaltthaten. Die andern westpreußischen Bischöfe sprachen ihren Rück-tritt von der Übereinkunft aus. Der ErzbischofDu uiu von Guesen undPosen hatte 1837 dieRegierung ersucht, daß im Gegensatze des eiugeriß-nen Mißbrauchs entweder das Breve von 1830 auch in seinem Sprengelpublicirt. oder ihm vergönnt werde die Entscheidung des apostolischenStuhls einzuholen. Nach der Verweigerung von beiden erließ er heimlicheinen Hirtenbrief fFebr. 38), durch welchen jeder Priester suspendirtwurde, der forthin eine gemischte Ehe ohne die Bürgschaft nur katholi-scher Nachkommenschaft einsegne.DieRegierung setzte diese Verordnungaußer Kraft, verhieß jedem Priester, der wegen Nichtbeachtung derselbenbedroht werde, ihren Schutz, und stellte den Erzbischof wegen Hochver-raths vor das Oberlandesgericht. Er verwarf das Gericht, folgte abereiner Ladung nach Berlin. Hier wurde der richterliche Spruch eröffnetfApr. 39). der ihn wegen Ungehorsams zu halbjähriger Festungsstrafeund Entsetzung verurtheilte. Der König uam ein Schreiben des Verur-theilten als Gnadengesuch, in Folge dessen die Entsetzung suspendirt unddie Freiheitsstrafe aufgehoben wurde, doch mit Beschränkung seines Auf-enthalts auf Berlin.^ Er entfloh nach Posen sOct. 39). wurde daselbst

0 Nist. 660 . 837. S. 5. k) Eb. S. 575. t) Darlkgung d. Verfahrens d. Preuß.Regierung gegen d. Erzb. v. Köln. Bri. 838. 4. Lspvmrionk älkutto äocnmsntLtn 8ngusirto du xreeeäuto k seAultola äsxortnrione äiLlonsignor viosie. körnn 838.4.RgnSb. 838. m) Athanasius. Rgnsb. 838 in 4 A. n> A. AZ. 838. V. 88. Beil.°) Eb. 838. dl. 268 s. Preuß. Staatsanz. 838. V. 362. A. Ag. 83S. -dt. 35. Lsxo-siriono äi äiritto 6 äi kntto con ÄUtsntiei äocvinenti. Koma, II. Ivxi. 1839.Rgnsb. 838. liintel, Vertheidigung d. Erzb. Dunin. Würzb. 839.