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Beitrag zur Geschichte der Revolution vom 6ten September 1839 / Von H. Weiss
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die Sendungen noch mit mehr oder weniger genauenund verschärften Befehlen und Aufträgen begleitet wor-den. Die einen faßten die Sache von dem Gesichts-punkte auf, nicht nur Gemeindebehörden, sondern auchGemeindeversammlungen, als verfassungsmäßige, or-ganische Institute, dürfen nicht dazu gebraucht werden,Berathungen zu pflegen, die gegen verfassungsmäßigeBehörden und Beschlüsse gerichtet wären; es dürfe diesesallerdings geschehen, aber nur in und durch Vereine;jene Art enthalte eine Anomalie, diese liege in derNatur der Sache und sei im Vereinsrecht begrün-det. Andere schärften blos ein, dem Befehle oderVerbot der Regierung genau nachzukommen und dieFlauen behandelten auch diesen Gegenstand nach alterGewohnheit. Mit derselben Verschiedenheit, wie derRegierungS-Erlaß von den Statthaltern aufgenommenund behandelt wurde, fanden er und die statthalteramt-lichen Austrage auch Aufnahme bei den Eemeindsbeam-tungen. In ruhigen Gegenden und Gemeinden, wo desEährungsstoffes von Anfang an weniger gewesen, warder Erfolg der gewünschte: die Gemeindsvorstcherfchaf-ten freuten sich der Erscheinung und ohne die Einflüssevon außen wäre dort die Ruhe, die Ordnung vollkom-men wieder hergestellt gewesen. Anderwärts hingegen,wo überhaupt mehr Neigung zu Widerspruch und Op-

0) Gegen die eifrigern Statthalter wurde später von Kloten aus eine Klage gerichtet, wie wir noch sehen werden. Eineweitere Nachwirkung empfanden dieselben am 16., dem Tag derGroßrathswahlen, wo die thätigern von ihnen in ihren Kreisennicht wieder, einer derselben nur mit knapper Noth, gewähltwurden.