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gegenharre. Nach der Versicherung von Hrn. Heßsollen die Anreden der drei Wortführer in ruhigem,
den siingsten Tagen geradezu einer Verletzung des §. Z derVerfassung, welcher die Preßfreiheit gewährleistet, schuldig ge-macht, ohne daß hierüber der Negierungsrath irgendwie ein-geschritten wäre.
Diese Vorfälle, Tit.! haben im ganzen Volke die ernsteFrage erregt: Wo will das hinaus? Warum solche Maßnah-men, die nur Unruhe und Unfrieden verbreiten müssen? Warumbleiben solche Vergehen ungeahndet, ja ungerügt?
Dieser Zustand eines Landes aber, wo das Volk an seinerRegierung zweifelt, ist zu ernst, zu bedauerlich, als daß esnicht Pflicht der Bürger wäre, die geeigneten Mittel zu dessenBeseitigung aufzusuchen und auSzusprechen, auch auf die Ge-fahr hin, mißkannt oder mißbilligt zu werden, um dem Landeden Frieden zu retten. Denn das Volk ist fest entschlossen,seine bürgerlichen und seine kirchlichen Rechte unverletzt und un-angetastet zu erhalten und zu schirmen. ES ehrt Verfassungund Gesetz und bleibt ihnen treu, aber es weiß, daß sie ihmgehören.
Wir legen Ihnen, Tit.! die folgenden drei Bitten ehrer-bietig vor. Ihre Erfüllung wird unendliche Wohlthat für dasLand sein: denn sie wird den Bürgern Gewährung geben, daßdie h. Regierung Eintracht mit dem Volke und Frieden imLande wünscht, und am meisten wird sie dieß, wenn die froheKunde einer schnellen Erledigung noch heute von den nach Hausezurückkehrenden Bürgern allenthalben hin verbreitet werden könnte.Die Folgen ihrer Versagung zu ermessen, überlassen wir der h.Regierung selbst.
Unsere Bitten sind:
If) Es wolle die h. Regierung die dem Central- und denEomites im Allgemeinen im Erlaß vorn 2Z. August gemachtenBeschuldigungen der Aufwiegelung und des MißbraucheS desStaatsorganismus zu ungesetzlichen Zwecken als gänzlich grund-los erklären.
2) Es wolle die h. Regierung die von der Staatsanwalt-schaft gegen den engern Ausschuß des Central-Comites einge-