Band 
Adrastea I.
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I. Begebenheiten und Charaktere

und Häusern die Erbfolge zu bestimmen, dem ge-hässigen Streit über dem Leichnam zuvorzukommenoder ihn aufs eilfertigste zu schlichten; fordert esnicht der erste Begriff eines Rechts, einer Vernunft,für das Wohl der Lander, die Regierung derselben,mithin auch die Erbfolge der Regenten in Landernund Reichen so sicher zu setzen, daß über sie nie einKrieg entstehen müsse, entstehen dürfe? Eben weilder gewaltsame Krieg alles Recht, weil er Vernunftund gemeinsame Konventen; , wie das Wohl derStaaten selbst aufbebt. Wer sein Recht nicht an-ders als durch die Faust beweisen kann, hat gewißUnrecht. Wer den Ausspruch der Vernunft ausMörsern erwartet, tragt in feinem obern Runde we-nig Vernunft mit sich.

Hhne also in die liebenswürdige Thorheit einesSt. Pierre zu fallen und diesen Cover der Erb-falle uud Erbfolgen bestimmen, ihren Gerichtshofeinrichten zu wollen, geben wir die Hoffnung nichtauf, daß ihn irgend Ein großer Regent oder mehre-re aroße Regenten, dem Recht uyd der Vernunftzu Ehren, wenn die Zeit kommt, mit leichter Mü-he durchsetzen und feststellen werden: denn sein Ge-genteil, der blutige Prozeß des Krieges, ist für dieInteressenten selbst zu gefährlich, der Vernunft zuwidersprechend, d. i. sinnlos. Hinter einem Succes-sionskrieqe ist man in Ansehung des Rechts nichtnur gerade da, wo man vor dessen Anfange war,sondern man ist zurückgewichen, die Nationen sinderbittert, durch Unglück und Glück die Meynung derMenschen verführt und irre geleitet. Der Kriegselbst hat gekostet; er fodert Schadloshaltung, Ersatz,Vergütung,. Durch einen ungerecht - erzwungenen