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der zur Wohlfahrt des Landes führt, genau kennt und ihn nichtverläßt. Von diesem unerschütterlichen Vertrauen beseelt, sehen wirden Tag der Volksabstimmung mit aller Ruhe heran nahen.
Warm» werden wir bei der Abstimmung„2a" sagen?
I.
Wir legen unser
„Ja"
in die Urne, weil uns politische und patriotische Er-wägungen dazu bestimmen.
Die Schweiz als solche ist bei dem Unternehmen engagirt; ihreStellung als Staat gegen Außen ist in dieser Frage in hohem Gradebetheiligt. In den mit dem Auslande abgeschlossenen Verträgen ist esdie Eidgenossenschaft , welche als Mitkontrahent figurirt. Das Auslandkennt keine Kantonsregierungen, es kennt nur die Bundesbehörde. DerGotthard-Vertrag ist ein S taat s v ertrag und diese könnenverfassnngsgemäß nur von der eidg. Staatsbehörde abgeschlossen werden.Die Behauptung, das schweizerische Ansehen werde durch die Ver-werfung keinen Schaden nehmen, denn das Ausland wisse ja wohl,daß nur eine gewisse Zahl von Kantonen bei der Gotthardfrage zuzahlen hätten, gehört in das Gebiet der lächerlichen Rabulistik.Der Bundesrath hat im Namen der Eidgenossenschaft für ein Unter-nehmen, an dessen Gelingen 13 Kantone den lebhaftesten Antheil nehmen,mit dem Auslande verkehrt, die Akten enthalten den Namen unsererobersten Vollziehungsbehörde und das amtliche Siegel der Eid genossenschaft ist den Urkunden auf die Stirne gedrückt. Hat das AllesEtwas zu bedeuten, oder hat das Alles nichts zu sagen? Wohl kannNiemand die Schweiz zwingen, den von ihrer obersten Behörde ab-geschlossenen Vertrag einzugehen resp. gutzuheißen, aber nach denGründen einer Ablehnung würde man fragen und Niemand im Auslande