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Gollenberg. Als Dreieckspunkt ist der Mittelpunkt eines monumentalen Kreuzes genommen (vergl.
„KüstenVermessung“ S. 397), für den 1881 eine Bestimmung der Polhölie und desAzimuts stattfand (Publikation des Geodätischen Instituts: „Astr .-geodätische Arbeitenin den Jahren 1881 und 1882“ S. 20 und 37). Eine Längenbestimmung ist nichtvorhanden.
Thurmberg. Der Punkt der „Küstenvermessung“ (S. 393) diente zur Bestimmung der Polhöhe unddes Azimuts (Astr.-geod. Arb. i. d. J. 1881 und 1882 S. 47 und 66). Eine Längen-bestimmung fehlt.
Trunz. Die Punkte der „Küstenvermessung“ und der „Gradmessung in Ostpreussen“ sind iden-tisch. Die Polhöhe, welche in letzterer (S. 355) auf Grund der Messungen von 1832angegeben ist, wurde von Prof. Löiv durch eine Neurechnung (Astr. Nachr. Nr. 2303)verbessert. Eine Längenbestimmung fehlt.
Königsberg. Der astronomisch bestimmte Punkt ist der Eepsold ’sehe Meridiankreis der Sternwarte,welcher auch trigonometrischer Punkt ist. Die definitive Polhöhe ist von Prof. Lutherangegeben (Declinationes stellarum fundamentalium novae ex ultimis 111. Bessel obser-vationibus derivatae). Länge nach Hilfiker’s Ausgleichung (Astr. Nachr. Nr. 2674)mit Rücksicht auf die oben angegebene Länge von Berlin..
Von den angegebenen Entfernungen beruhen die der fünf ersten Punkte auf der BerlinerGrundlinie, die der beiden letzten, Trunz—Königsberg, auf der Königsberger. Hierbei ist indessen zubemerken, dass den Logarithmen der Seiten, welche sich in der „Küstenvermessung“ finden, eineKorrektion von + 31.6 Einheiten der siebenten Decimale angefügt wurde. Gradmessung undKüstenvermessung haben die Seite Trunz—Wildenhof gemeinschaftlich.
Der Logarithmus dieser Seite ist nach der Berliner Grundlinie 4,4789054.9 (Küstenverm. S. 370)
Verbesserung +31.6definitiver Werth 4,4789086.5
nach der Königsberger Grundlinie 4,4789090.1 (Gradmessung S. 168)
Differenz 3.6,
ein Unterschied, der nicht weiter berücksichtigt wurde (vergl. „Generalbericht der Europäischen Grad-messung 1863“, S. 23).
Die Ausgleichung der Küstenvermessung ist im wesentlichen ohne Anschlusszwang nachaussen durchgeführt, denn derselbe betrifft nur einen Winkel in Trunz, dem Anschlusspunkte mit derOstpreussischen Gradmessung; sie ist jedoch nach einander in zwei, in der Linie Vogelsang—Kleistberg zusammenhängenden Theilen bewirkt, wobei ebenfalls ein Winkelanschlusszwang stattge-funden hat. Ausserdem bestehen noch kleine Irrthümer in der Netzausgleichung, von denen hierder folgende näherer Erwähnung bedarf.
Bei der Formation der Bedingungsgleichungen XIX und XXI (S. 300, 301) ist nämlich einFehler insofern vorhanden, als der Winkel Prenden—Eichstädt—Gransee nicht mit dem in derStationsausgleichung (S. 205) angegebenen Werth übereinstimmt. (Die Stationsausgleichung in Eich-städt ist nachgerechnet und richtig befunden worden; auch ist von hier aus der Winkel Berlin—Eichstädt—Prenden mit dem richtigen Werth in die Bedingungsgleichungen XX und XXI überge-gangen.) Zur Berechnung der Seite Rauenberg—Vogelsang sind daher die (S. 364) angegebenenLängen und Richtungen, welche von Eichstädt ausgehen, vermieden worden.