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Bei der Landwehr : vor Metz und die Schlacht von Beaune la Rolande / Von Gneomar Ernst v. Natzmer
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XXIX
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XXIX

Das Charakteristische bei den früheren Ausgleichen der Patronenwar die Gefahr, mit welcher dies, als die Schlacht mit ihremKreuzfeuer überall in unseren Positionen und Kommunikationenwütete, verbunden war ').

Freiwillige beider Regimenter beteiligten sich an dieser Arbeit,wofür allein vom 16, Regiment vier Mann mit dem EisernenKreuz dekoriert sind.

16, Der Lieutenant Mentz hat mir zuerst gemeldet, daß wirvom Feinde umstellt, abgeschnitten seien. Ich hatte ihn nnd späterden Lieutenant Backmeister beauftragt, unter allen Umständen denPatronenwagen des Bataillons, welcher mit den anderen abgefahrenwar, heranzuholen. Beide Offiziere kamen mit leeren Händen undjener Meldung zurück.

Um nun in dem Toben der Schlacht und bei dem Mangel aneigener Munition mit dem anderen Flügel der Besatzung von Beaune,wo der Führer des Regiments sich aushielt, für alle Fälle in Ver-bindung zu bleiben, stationierte ich bei diesem meinen Adjutanten,der mir darauf vom Oberstlieutenant Sannow die Mitteilung brachte,daß Beaune eventuell mit dem Bajonett gehalten werden müsse,da ein Rückzug nicht mehr möglich sei. Ich ließ melden, ich werdemeinen Platz jedenfalls halten ^).

17. Über den vermeinten Einbruch an der Ormer Barrikadeläßt sich der Vortrag nicht klar genug aus, so daß nicht jeder Ge-danke an irgendwelchen Einbruch ausgeschlossen erscheint ^).

Ich erlaube mir daher ausdrücklich zu konstatieren, daß eineRäumung der Barrikade oder eines anderen Punktes meiner Po-sition keinen Moment stattgefunden hat.

Unter dem Schutze der Dunkelheit drang der Feind von derOrmer Windmühle durch einen Grund, welchen ich von den Vor-posten her kannte, bis an den Fuß der Ormer Barrikade vor, wodiesmal namentlich die Schützen (unter Lieutenant Haack) der 1. Com-pagnie sie verschwinden machten, während auf der anderen Seiteder Straße man auf den hier befindlichen Compagnieführer Premier-

1) S. 458, Z. 3136; S. 446, Z. 29, 30.

2) S. 446, am Schluß.

3) S. 459, Z. 10-30.