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Beiträge zur Geschichte der Einigungen der alten Eidgenossenschaft mit dem Auslande und des Verhaltens der Eidgenossenschaft bei dem endgültigen Uebergang der Franche-Comté an Frankreich : Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der philosophischen Fakultät der Universität Bern vorgelegt / von Hartmann Friedrich von Mülinen
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Dienst durchzuschicken begehrten sofern dies nichtzum Schaden seiner Lande geschieht und ihr Durchzugvon seinen Befehlsleuten bewilligt worden ist dasssie dann ihren Durchzug bewerkstelligen dürfen; dochhaben sie dabei auch alle Zölle und Nahrung nach Billig-keit zu bezahlen und sich sonst auch nach Gebühr zuhalten. Wenn sich aber ihre Kriegsleute auch vergiengen,so sollen sie von den Obrigkeiten desgleichen nach Ver-dienst bestraft werden. Der König gestattet ferner auch,in Anbetracht, dass sein Herzogthum Mailand viel ge-eigneter ist, derartige Durchzüge zu ertragen, als dierucken vnd engen Land der Herren Eidgenossen, dasssie zu ihrer grösseren Bequemlichkeit dasselbige mit2 oder 3 Fähnlein auf ein Mal und in Abständen vonje zwei Tagereisen durchziehen dürfen, bis Alles durch-gezogen ist; jedoch soll dabei die nämliche Ordnungbeobachtet werden, wie beim Durchzuge der herzoglichenKriegsleute durch eidgenössisches Gebiet. Im Uebrigensollen die Eidgenossen und die Ihrigen freien Durchganghaben im Mailändischen, mit Leib und Gut, gleichwieAnfangs dieses Artikels auch von den Herzoglichen ge-meldet worden ist.

5) Sollte den 6 katholischen Orten in Folge aus-wärtiger Kriege der Zugang oder die Nahrung und derProviant abgeschnitten werden, so soll und wäll derKönig ihnen um ihr Geld und ohne jeden Zoll alleNahrung, Salz und Getreide aus dem Mailändischen oderaus seinen andern Landen so lange zukommen lassen,bis ihr Krieg beendet ist; doch sollen sich die Eid-genossen nach Billigkeit begnügen, falls das Herzogthumselbst in Mangel geriethe.

6) Der König darf zu Schutz und Schirm seinesHerzogthums Mailand in den mit ihm verbündeten Ortenauf seine Kosten Kriegsleute anwerben; doch nicht über13,000 und nicht unter 4000 an der Zahl. Er darf sie