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Erster Band.
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Leibeigenschaft und Freilassung der Dauern in Rußland.

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stehn, daß am Ende doch Zweifel übrig blieben, die wir nicht zuheben wissen, räthselhafte Elemente, deren Einfluß wir nicht mit Be-stimmtheit zu berechnen wagen.

Zunächst müßte, unseres Erachtens, der Mensch noch fester alsbisher an die Scholle gebunden, er müßte der Willkür des Herrnentzogen, seine Verpflichtungen müßten durch das Gesetz geregelt undauf ein bestimmtes Maaß zurückgeführt, vor Allem aber von seinerPerson aus den Grund und Boden übertragen werden. Sein bis-heriges persönliches Verhältniß zn einem Leibherrn wäre damitin ein dingliches zu einem Grundherrn umgewandelt.

Der erste Schritt müßte natürlich sein, daß die in so vielfacherBeziehung verderbliche, communistische Benutzung der Feldfluren auf-gehoben würde, die den Ackerbau lähmt, und jede weitere Entwicke-lung für die Zukunft unmöglich macht. Die Feldflur jedes Dorfswürde in eine entsprechende Anzahl wirklicher Bauernhöfe zerlegt.Die Theilung der mehrherrigeu Gebiete ergäbe sich dabei vonselbst.

Die nächste Ausgabe wäre dann, die Leistungen gesetzlich festzu-stellen zu denen jeder Bauernhof verpflichtet bliebe, und es kämedaraus an diese Verpflichtungen zwar nach der Ausdehnung undGüte des Bodens zu bemessen, dabei aber nicht den Maaßstab einerwirklichen Pacht anzulegen, nicht den vollständigen Pachtwerth desGrundes und Bodens entrichten zu lassen, sondern einen billigenbäuerlichen Zins, wie ihn der hörige Bauer im westlichen Europazu seiner Zeit zu entrichten hatte.

Und zwar aus einem doppelten Grunde. Eine vollständige Pachtzu fordern wäre theils ungerecht, theils würde es jede weitere Ent-wickelung der Verhältnisse, wie man sie wünschen muß, unendlich er-schweren, wenn nicht ganz unmöglich machen.

Es wäre ungerecht; denn hätte selbst der Grundherr den Bauernden Grund und Boden ursprünglich gegeben, wie das die geltenderechtliche Fiction, aber in den allerwenigsten Fällen geschichtlicheWahrheit ist, so hatte dieser Grund und Boden doch in dem Augen-blick, wo ihn der Grundherr verlieh, nur den sehr geringen Werthwüsten Landes, und konnte nur einen sehr geringen Zins tragen.Der größere Pachtwerth, zu dem er sich seitdem erhoben hat, ist erstdurch die Arbeit der Bauern herbeigeführt, ist ihre Schöpfung, und