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Zweiter Band.
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zur Revolution und znr Fusion. (1858.)

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Auflagen zu verfügen, gar nicht auf die Gerichtshöfe übertragen,denn er habe sie selber nicht; das stehe nur den Reichsständen zu.Die Obersteuerkammer habe mehr als jede andere Behörde die Ver-pflichtung, die Reichsstände zu verlangen, denn sie sei auf Begehrender Stände, als König Johann von diesen eine freiwillige Unter-stützung erhalten habe, errichtet worden, um die Verwendung der be-willigten Gelder zu überwachen; doch müßten alle Gerichtshöfe die-selbe Sprache führen, denn es sei die der Vernunft und Gerechtigkeit.

In der That erklärten sich fast alle Parlamente für unbefugt,Steuern ohne Bewilligung der Stände einzuzeichnen und verlangtenBerufung der Stände.

Die mächtige Gährung, die sich in ganz Frankreich in jederWeise kund gab, waltete für jetzt zumeist unter Adel und Geistlich-keit. Diese Stände standen an der Spitze, und bezeichnend genugerklärten viele Offiziere der Truppen — natürlich Edelleute — siewürden ihren Arm nicht leihen gegen Magistrate, die lediglich ihrePflicht thäten. Aber freilich stand die Masse der Nation mit ganzanderen Wünschen und Ansichten hinter den Ständen, die zunächstdie Leitung des Kampfes übernommen hatten. Malesherbes, derEnde des Jahres wieder in das Ministerium trat, hatte daher wohlrecht dem König zu sagen, dieser Streit mit dem Parlament sei vonwesentlich anderer Natur, als alle früheren Händel; diesmal sei esnicht das Parlament, welches das Volk (ls publie) erhitze —: eswerde umgekehrt von dem „public" erhitzt und getrieben; es handlesich diesmal nicht um eine augenblickliche Schwierigkeit, sondern dar-um, einen Funken zu löschen, der in eine gewaltige Flamme aus-schlagen könne. Aber Leute, wie der Herzog von Coigny, wolltennatürlich dergleichen nicht hören; die Königin verstand nicht wasgemeint war und glaubte nicht an Dinge, bei denen sie sich nichtsbestimmtes denken konnte —: und was konnte es bei der vollkom-menen Ohnmacht seines Charaeters helfen, daß der König hörte, auchwohl dies und jenes einsah, ja sogar gelegentlich einmal wollte, in-sofern bei ihm von einem Willen die Rede sein kann.

Malesherbes' bedenkliche Reden verhallten, und die Schwierig-keiten, in die man sich verwickelt sah, führten nur dahin, daß die

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