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Zweiter Band.
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Der französische Adel in seinem Verhältniß-

Jetzt wurde der Plan zu der königlichen Sitzung, die durch Aus-ruf königlicher Herolde aus den 22. anberaumt wurde und Wunderbewirken sollte, im Kabinet Ludwig's XVI. zu Marli berathen. NachNecker's Plan sollte der König Freiheit der Presse bewilligen; Gleich-vertheilung der Steuern, das Recht der Steuerbewilligung, öffentlicheRechenschaft über die Verwaltung der Finanzen; er sollte zugleich dieVerhaftungen vermöge königlicher Siegelbriese aufheben; die letztenReste der Leibeigenschaft, und vor Allem das verhaßte Vorrecht desAdels auf alle bedeutenden Stellen im Heer und in der Verwaltung.Dagegen sollten andererseits die letzten Beschlusse der Gemeinen fürungültig erklärt lind aufgehoben werden; der König sollte aussprechen,daß er jeder Verfassung Frankreichs, die nicht zwei Kammern anordne,im Voraus seine Zustimmung versage, daß ferner sowohl an denEhrenrechten des Adels und der Geistlichkeit, als an ihren grund-herrlichen Rechten, ohne die Zustimmung aller drei Stände nichtsgeändert werden könne. Der Plan fand im Staatsrath, in welchemdie Partei der alten Zustände sehr zahlreich war, natürlich vielenWiderspruch —: doch schien er eines Abends so ziemlich angenommen,als der König sich in Folge einer geflüsterten Botschaft, die ein Hof-diener brachte, ohne Säumen entfernte. Der Minister Montmorinäußerte leise gegen Necker, nun sei der ganze Anschlag gescheitert,und so erwies es sich auch. AIs der König etwas verstimmt undeinsilbig aus dem Kabinet der Königin zurückkehrte, erklärte er, derendliche Beschluß müsse einer weiteren Berathung vorbehalten werden,und hob die Sitzung auf. Die königliche Sitzung der Stände wurdein Folge dessen auf den 23. verschoben.

Und was geschah nun unterdessen in Versailles? Da wollte dieRegierung einstweilen weitere Berathungen des dritten Standes ver-hindern. Der Vorwand war, der Saal müsse zur königlichen Sitzungeingerichtet werden. Man benahm sich ungeschickt; die beabsichtigteVertagung wurde dem Präsidenten Bailly zu spät und nicht in ge-höriger Form angezeigt — nur beiläufig durch den CeremonienmeisterDreur-Brözü, der keinesweges durch seine Stellung berechtigt warals Organ der Regierung zu den Ständen zusprechen; die Gemeinenversammelten sich (am 20.) wie gewöhnlich, und da sie ihren Saalverschlossen fanden, hielten sie in dem nahen Ballspielhause (sau ckaUaunis) jene berühmte begeisterte Sitzung, in der es auch an thea-