278 Frankreich, Oesterreich und der Krieg in Italien. (1859.)
verstanden, wenigstens was die Abschaffung der realen Verpflichtungender Bauern betraf; denn selbst die Berechtigten hatten zum Theil !eingesehen, daß diese Verhältnisse nicht ohne die schlimmste Gefahraufrecht zu erhalten waren; die Ereignisse des Jahres 1846 in Ga- ^lizien und die neuesten Erfahrungen hatten ihnen diese Einsicht sehr snahe gelegt. Die Regierung hoffte dadurch den Bauernstand, der !nun für sich selbst nichts weiter zu verlangen hatte, dem Einfluß aller !revolutionären Wühlerei zu entziehen, und selbst in ihm eine Stützegegen die weiter gehende Revolution zu gewinnen.
In der Verwaltung des Reichs war allerdings eine entschiedene,scharf angezogene Centralisation beabsichtigt, wie sie bisher nicht be-standen hatte, geeignet, eine energische Verwendung aller Mittel derMacht, die das Gesammtreich darbot, für die Zwecke der Regierungzu vermitteln, sowie eine rasche und vollständige Ausführung allerMinisterial-Verfügnngen, die nirgends mehr durch die Friction imInnern der Staatsmaschine selbst ausgehalten werden sollte.
Daneben aber sollten freie Institutionen sich lebendig entfalten;vor Allem schien eine vollständige Selbstregierung der Stadt- undLandgemeinden beabsichtigt zu sein; das Gesetz vorn Jahre 1849,bestimmt, sie zu regeln, ging von dem mächtigen, großartigen Grund-satz aus: „Die freie Gemeinde ist die Grundfeste des Staats!" !Eine parlamentarische Verfassung, am 4. März 1849 oetroyirt, nach-dem die revolutionären Verfaffnngsgeber zu Kremsier ihren 18. Bru- smaire erlebt hatten und auseinandergejagt waren, krönte den Neubau. ^
Daß die Gemeinde-Verfassung nicht ausgeführt werden könne, jmußte Jedem einleuchten, der wußte, in welcher Unmündigkeit das sLandvolk in Oesterreich vegetirte; besonders Jedem, der je ein gali- -zisches oder auch nur ein stockböhmisches Dorf gesehen hatte. DieSchwierigkeit wurde dann selbst in den Kronländern, wo die Sachean sich allenfalls gehen konnte, durch den Widerwillen und den stillenWiderstand der Stände, die bald wieder die wichtigsten im Staatesein mußten, bis znr Unmöglichkeit gesteigert. Wie sollten die reichenund mächtigen Fürsten und Herren auf ihren Gütern unter derPolizei-Gewalt ihres eigenen, bisher unterthänigen Dorfschulzen stehen!Das ging nicht, und wenn der Dorfschulze für jetzt auch noch sonnterthänig, Hut in der Hand, alle Befehle hinnahm, die der ehe-malige Guts- und Gerichtsherr ihm ohne alle Befngniß ertheilte. '