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Zweiter Band.
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Die Reform der Heeresoerfirssung. (Jan. 1861.)

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— und au das Gefecht bei Waghäusel (Operationen und Gefechts-Berichte aus dem Feldzug in der Rhein-Pfalz und im Großherzog-thum Baden 1849; Bericht des Majors von Bornftädt S. 70, undeine Bemerkung in dem Bericht des Generals v. Hannecken S. 51).

— Man wird da Stoff zum Nachdenken finden. Für Diejenigen,die berufen sind, sich ein Urtheil zu bilden, ist es unerläßliche Pflicht,sich über diese und ähnliche Erfahrungen aus den Quellen gewissen-haft zu belehren.

Wenn man sich anstatt dessen auf die Worte der Thronrede vom26. Februar 1849 beruft, aus die rühmende Anerkennung, die derLinie und Landwehr wiederholt zu Theil geworden ist, bei öffentlichen,feierlichen Acten, wo die Absicht wahrhaftig nicht sein konnte Schädenund Mangel des Bestehenden rücksichtslos aufzudecken; wenn mandann hinzufügt: „Die Schlüsse, welche man aus einzelnen tadelns-werthen und verwerflichen Vorfällen zu ziehen geneigt scheint, zer-fallen vor solchen Urtheilen von selbst, ohne daß es nöthig ist,dabei weiter zu verweilen" — so vermögen wir wenigstens insolchen Wendungen nichts weiter zu sehen als eben nur das fortge-setzte Streben, jeder ernsten Erwägung der vorliegenden Thatsachenund Erfahrungen geflissentlich aus dem Wege zu gehen.

Daß die Haltung der Landwehr den Forderungen, die unbedingtan jede Truppe gestellt werden müssen, nicht vollständig genügte, wirdauch von den Anhängern des alten Systems — insofern ihnen dieEreignisse nicht ganz unbekannt geblieben sind — ohne Einschränkungzugegeben —: aber man sucht die Erscheinung aus der politischenStimmung jener Tage zu erklären, die eine schwankende gewesen sei.

Das wäre jedenfalls eine Erklärung von sehr zweideutigemWerth! — Denn mag man immerhin hervorheben, daß Preußenweniger als jeder andere Staat in den Fall kommen könne, großeKriege zu führen, an denen nicht die gesammte Bevölkerung regenAntheil nähme, so ist doch gewiß nicht weniger wahr, daß die Haltungeines preußischen Heeres auf dem Schlachtfelde nicht von der politischenEinsicht der Landwehrmänner, nicht von ihrem mehr oder wenigerzutreffenden Urtheil über die politische Tragweite des einzelnen gege-benen Falles abhängig werden darf.

Uebrigens scheint uns auch diese bedenkliche Erklärung auf einerwillkürlichen Vorstellung zu beruhen, die keine Realität hat. Die