118 Erstes Buch. VIII. Geistiges Leben unter Karl dem Großen.
dem Tode des Bonifatius, der in Fulda bestattet wurde, von dessen streitsüchtigem Nach-folger Lullus oder Lul, auch einem Angelsachsen, vertrieben, wurde er auf die Bitten seinerMönche von Pippin bald wieder eingesetzt. Auch Karl der Große ehrte ihn hoch, undübertrug ihm, wie dem Angelsachsen Willehad, dem ersten Bischof von Bremen, bei Be-kehrung der Sachsen den schwierigsten Teil des Werkes. Sturm starb in seinem Kloster 779.Eine Hauptpflanzstätte der Sachsenbekehrnng war ferner Utrecht, wo Bischof Gregor, vonBonifaz, dessen Gehilfe er gewesen, eingesetzt, das Werk Wilibrords fortführte. Sein Lebenbeschrieb der Frise Lindger, ein Schüler der angelsächsischen Glanbensboten, der das KlosterWerden nach dem Muster von Monte Cassinv stiftete und von Karl dem Großen die geist-liche Leitung eines Teiles seiner Landslente sowie das Bistum Münster in Westfalen erhielt.
Ein weiterer Nacheiferer Winfrids war der Bischof Chrvdegang von Metz, welcher selbstauf mönchische Weise lebte und die Klöster Gorze bei Metz und Lorsch bei Worms stiftete,denen er dann noch die Gründung vott Gengenbach und Schwarzach im Schwarzwalde folgenließ. So bedeckte sich, schon zu Lebzeiten des Bonifatius, das unter fränkischer Herrschaftstehende Deutschland mit zahlreichen Klöstern, mit denen gleichzeitig Bistümer entstanden. Abertief fühlten es die Deutschen, daß die mildere und gebildetere Religion sie zugleich zur Demut undSelbstverleugnung zwang, welche Tugenden sie bis dahin nicht gekannt hatten. Ehen, deren Gliederin einer von Rom verpönten Verwandtschaft standen, mußten sich auflösen, so stark auch die Bandeder Liebe und ihrer teuern Pfänder waren; Schuldlose mußten Kirchenbußc thun für Vergehen,die sie niemals für solche angesehen. Die Unfreien, welche von der milden Hand der KircheErlösung aus ihrem Joche erhofft hatten, täuschten sich; die Kirche nahm und behielt selbstTausende von Leibeigenen, welche sie nur besser behandelte, als dies sonst geschah, und inrein kirchlichen Dingen den Freien gleichstellte, während sie letztere hinwieder durch die Machtdes Beichtstuhles und der Kirchenzucht von sich abhängig machte. Versäumnis der Messe, derBeichte und der Fasten waren Vergehen, deren kirchliche Strafen mehr gefürchtet wurden, alsdie der weltlichen Gesetzbücher. Sie bestanden in Fasten, Beten, Almosengeben, im Knieen mitausgestreckten Armen u. s. w., später sogar in Geißelungen und anderen Züchtigungen. DieEhelosigkeit der Geistlichen wurde in Baiern schon in der Mitte des achten Jahrhunderts vor-geschrieben. Doch ging neben dieser Strenge schon früh die Erlaubnis einher, die Bußendurch Geldzahlungen an die Kirche abzulösen, womit man nach dem herrschenden Glauben einGott ebenso wohlgefälliges Werk that wie mit der Buße selbst, die man gegen Entschädigungauch anderen übertragen konnte. —
Die weltliche Gewalt säumte nicht, diese Macht der Kirche zu ihrem Vorteil auszunutzenund mit Hilfe der letzteren die bürgerlichen Strafen, welche das Ansehen der Staatsregicruugnicht hinlänglich wahrten, zu verschärfen. Die Karolinger überließen der kirchlichen Gerichts-barkeit die Sittlichkeitsverbrechen und den Verwandtenmvrd. Sie erkannten die Kirchenstrafenwie die weltlichen an und sahen es gern, wenn Handlungen, die nach den bürgerlichen Gesetzennicht bestraft werden konnten, durch Kirchenbuße geahndet wurden. Die kirchliche Exkommuni-kation, das äußerste Mittel, über welches die Kirche verfügte, hatte auch den bürgerlichen Todzur Folge, und der Staat selbst hielt, namentlich unter dem großen Karl, die Bischöfe zumVollzüge der Kirchenstrafen sorgsam an. Karl war überhaupt für geistliche Zucht ebenso be-sorgt, wie für weltliche; er hielt erstere für eine notwendige Ergänzung und Unterstützung derletzteren. Er verbot den Priestern die Begünstigung der Zauberei und des Aberglaubens, dasTragen von Waffen, den Mißbrauch der Kirchen als Zufluchtsorte schwerer Verbrecher, dendes Eides im Munde Unerwachsener; er verpönte, wozu er nur zu vielen Anlaß hatte, inzahlreichen Kapitularien alle weltlichen Neigungen der Mönche und Nonnen und das Verlassender Klöster von feiten derselben. Ja er ging so weit, über Glanbensangelegenheiten zu ent-scheiden. So ließ er 794 auf der Synode zu Frankfurt gleich dem Bilderdienste (oben S. 196)auch die sogenannte felicianische Ketzerei (das heißt die des spanischen Bischofs Felix von Urgel)verdammen, nach welcher Christus bloß ein „Adoptivsvhn" Gottes gewesen wäre. Ja erhandelte in derlei Fragen sogar wider den Willen des Papstes, indem er 899 nach einerdurch seine Hoftheologen gepflogenen Untersuchung durch eine Synode in Aachen aussprechen