Band 
Zweiter Band.
Seite
78
JPEG-Download
 

78

Viertes Buch. Vl. Sitten, Tracht und Kunstgewerbe.

Auch in dieser Hinsicht hatte die Einführung der Reformation Bessernngsbestrebungen imGefolge; in der Schweiz bemühten sich die Räte von Zürich, Bern und Basel auf Antriebder Geistlichkeit, die Zahl der Wirtshäuser und ihren Besuch, sowie die Abhaltung von Gast-mählern, Gelagen, Tänzen und das Spielen in denselben zu beschränken und Ausschreitungenin dieser Richtung zu bestrafen. Dabei wurden auch harmlose Volksbelustigungen mit unterdrückt.

Trinkstube. Verkleinertes Faksimile einer anonymen Federzeichnung aus dem 16. Jahrhundert.Berlin, Königl. Kupferstichkabinett.

Auch katholische Regierungen trafen ähnliche, wenn schon weniger scharfe Maßregeln. Aber dieNachachtnng dieser Beschlüsse war weder anhaltend noch allgemein und hörte am Ende desJahrhunderts ganz auf. Namentlich waren die Wirte selbst wegen Trunksucht übel berüchtigt.

Sowohl das Überhandnehmen der Wirtshäuser aber — in einem winzigen Städtchen gabes fünfundzwanzig Schenken — als auch die Notwendigkeit, die ja noch nicht numeriertenHäuser überhaupt zu bezeichnen, führte um die hier geschilderte Zeit zur Einführung besondererNamen nicht nur für die Gasthäuser, sondern für die Häuser im allgemeinen. Es ist nichtunwahrscheinlich, daß die ersten eigenen Häusernamen dem Wappen des Besitzers entlehnt