Josefs H. Reformen.
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Daß diese Aussicht nicht zur Thatsache wurde, das verschuldete, neben dem Einflüsse derfranzösischen Revolution und der von ihr herbeigeführten Reaktion, — Kaiser Josefs eigenes,allzuweit gehendes und in seiner despotischen Form verletzendes Verfahren. Ließ sich dasiklaestnin rsgium, welchem alle geistlichen Erlasse unterworfen wurden, vom Standpunkte der
Allegorie auf die Aufhebung der Klöster durch Kaiser Josef II.Faksimile eines gleichzeitigen anonymen Wiener Kupferstiches.
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Staatshoheit allenfalls noch rechtfertigen, so kamen dagegen die von Josef befohlene Ver-nichtung älterer Bullen, welche diesem Staatshoheitsrechte widersprachen, und sein Verbot desVerkehrs der geistlichen Orden mit ihren Oberen in Rom einer kühnen Herausforderung derKirche gleich. Der Kaiser wähnte die Bischöfe zu Organen des Staates zu machen, indem