234
Siebentes Capitel.
In so dicken Vorurtheilen war die Frau befangen, dieCarl I. bei Entscheidung der wichtigsten Fragen zu Rathezog und auf deren Rath er mit aller Fügsamkeit hörte.
Vor ihrer Abreise aus England hatte die Königin ihremGemahl eingeschärft, sich Hulls, wo grosse Kriegsvorräthelagerten, zu bemächtigen, und ihm das Versprechen ab-genommen, dass er das Commando über die Milizen nie-mals aus den Händen geben werde. Dieses Versprechenwar leicht gehalten; aber Hüll war nicht einzunehmen:das Parlament sicherte den Platz, dem auch als Seehafenausnehmende Bedeutung zukam; hätten doch in Hüll diefremden Mannschaften und Offiziere landen können, dieCarl gegen das Parlamentsheer aufzubieten gedachte.
Wie Carl der Königin versprochen hatte, hielt er festan seiner Weigerung, die Lord Lieutenants zu bestätigen,die vom Parlamente über die Grafschaften gesetzt und mitdem Commando der Miliz betraut worden. Demnachkonnten alle weitern Unterhandlungen zu nichts führen.Staatsschriften und Botschaften wurden beiderseits nochgenug gewechselt: nun vorliegend in ganzen Wagen-ladungen von bedrucktem oder beschriebenem Papier, das— wie Carlyle anmerkt — einst Leben sprühte in jederFiber, jetzt aber dem Leser nichtssagend entgegenstarrt,todt für das Auge, entschwunden dem Sinn. Nicht ausden Erklärungen, die eine Partei der andern entgegensetzte,sondern aus den Thatsachen, die von königlicher und par-lamentarischer Seite ins Dasein gerufen wurden, lässt sichder reine historische Standpunkt für Beurtheilung der Lageermitteln. Jene Erklärungen Hessen vermuthen, dass essich um einen Rechtsstreit handelte, bei dem nur durcheigenthümliche Verkettung der Umstände verhindert worden,dass über das mehr oder weniger der gegenseitigen An-gran pezzo della santissima croce lagrimato da Sua Maestä per ladivozione non meno che per l’antichitä venerabile di quella reliquia,custodita doppo 1000 anni nel castello di Londra, dove lo pose Sant’Helena con proprie mani.