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[2. Band.]
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Nach jdem Beispiele Ludwig's XIV. sehen wir seit derRenaissance die meisten katholischen Regenten Europa's einer-seits dem heiligen Stuhle das Recht der Annalen streitigmachen, andererseits sich das Regalrecht anmaßen: ein dop-pelter Raubversuch, dessen völlige Ausführung die Revolutionauf sich nehmen wird. Nicht minder ernst sind die Angriffeauf die geistliche Autorität der Kirche. Leset die Erlasse undVorstellungen der Parlamente, die Thesen der königlichenRechtskundigen und selbst die Schriften einer Unzahl vonTheologen und Canonikern; es ist darin nur die Rede vonden Anmassungen des römischen Hofes, von der Nothwendig-keit, diesem die Unabhängigkeit der Könige und die Freiheitder Völker immer mehr bedrohenden Strome einen Damm zusetzen: wenn mau sie hört, sollte man glauben, die Gefahrfür die Gesellschaft drohe von Rom her.

Einer der Gemäßigsten, der Abbe de Samt-Pierre,schreibt ernstlich: „So lange die Bischöfe und die Gelehrtender Nation den Papst nicht für unfehlbar halten, wird er unsnicht gegen unsern Willen seinen Entscheidungen unterwerfenkönnen; wir werden immer noch die Freiheit haben, dieselbenzu prüfen, seine Anordnungen ohne Vollzug zu lassen und denWeg der Appellation an das künftige allgemeine Concil einzu-schlagen; allein die beste Methode besteht darin,jene, mit denen man nicht zufrieden sein wird,unausgeführt zu lassen. Wir haben zur Schutzwehrdie alten Freiheiten der französischen Kirche und die vier Pro-positionen des Klerus von 1682, vertheidigt von allen Parla-menten des Königreichs." ')

Wirklich entbehrt man des heiligen Stuhles, soweit manseiner, ohne bis zum Schisma zu gehen, entbehren kann. DerKönig hat zwei beständige große Statthalter: den Kanzler vonFrankreich, der die Bücher approbirt und deren Druck erlaubt;

1) Politische Annalen, S.2l.

2) Auch jene Bossuet'sl D. B.