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zu Ende ging. Allein dies traf aus andern Gründen nicht ein; denn niemandhatte im westfälischen Frieden 1648 inehr eingebüßt, als Kaiser und Reich,niemand auf die Dauer mehr gewonnen, als Frankreich . Als bald darauf,im pyrenäischen Frieden 1659, auch Spanien sich vor Frankreich beugte, wardessen Hegemonie in Europa unbestritten. Gegenüber einer MachtstellungLudwigs XIV. (1641—1715) war die formelle Selbständigkeit der Schweiz (da jeder Anspruch auf Reichshülfe preisgegeben war) Isolierung. Nie hatsich französischer Einfluß in der Eidgenossenschaft tiefer geltend gemacht, alsin den Jahrzehnten, die dem westfälischen Frieden folgten.
3. Patriziat und Bauernkrieg 1653.
„Demnach zwüschen den hochgeachteten, edlen, gestrengen,frommen, für sichtigen, wpsen, unsern insunders guten fründen, ge-trüwen, lieben alten Eidtgenossen, Mitbürgern und Brüdern der löblichenStatt Lucern an dem Einen, und dann Iren augehörigen Unterthanenvon zechen Emptern, nämlich Entlibuch, Ruswil , Willisow, Rotenburg ,St. Michelsamt, Büren , Triengen , Knutwyl, Kriens und Horw , Malters und Littow, Ebikhon, am andern Teil mancherlei Ursachen, schwäre, starkespän und Mißverstentnuß sich erhebt und zugetragen, hieruff sie würklich unddergestalt zerfallen, daß gegen der Obrigkeit die Unterthanen den Respekt undgehorsam verlohren, derentwegen unser gnedig Herren und Obern zubezügung ires guten willens mit Erstattung Ihrer schuldigen pflichten zuerhaltung gemeinen Vaterlands wolfart und fridlichen Rmvstandts uns mitdisem gemessenen bewelch nach Lucern geschickt, in daß Mittel zu schlagen."So lautet der Anfang der Vermittlungsurkunde, durch welche die sechs katho-lischen Orte Uri, Schwyz , Unterwaiden, Zug, Freiburg und Svlothurn am18. März 1653 den Aufstand und Streit der Bauern der LandschaftLuzern mit der Stadt Luzern beizulegen versuchten. Was uns zunächstauffällt, ist der Gegensatz von „Herren" und Untertanen" in derschweizerischen Eidgenossenschaft. Denn während die „Gnädigen Herren undObern" in nicht endenwollenden lobenden Beiwörtern mit höflichster Ehrer-bietung erwähnt werden, redet man die Bewohner der Landschaft kurzweg als„Untertanen" an.
Das war nicht immer so gewesen.
Die Eidgenossen hatten im 15. und zu Beginn des 16. Jahrhundertseine Reihe „gemeiner Herrschaften" in welschen und deutschen Landenerobert und ließen dieselben durch Landvögte, die alle zwei Jahre wechselten,